Snape unregistriert
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Ich habe nicht gesagt, dass ich die Todesstrafe befürworte. In meinem ersten Post in diesem Thread habe ich geschrieben, dass ich letztlich dagegen bin. Ich habe nur versucht, klar zu machen, dass es auch Argumente gibt, die dafür sprechen. Jedes Ding hat eben zwei Seiten, auch die Todesstrafe.
Außerdem hat die Todesstrafe keinerlei Chance, bei uns eingeführt zu werden. In Artikel 102 des Grundgesetzes heißt es schlicht: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."
Und dabei wird es auch bleiben.
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20.01.2005 21:37 |
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Riddle
Schüler
Dabei seit: 11.11.2003
Alter: 37
Herkunft: Mons Martis
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Ich meinte, dass Richter von vornheriein durch Ihre Ausbildung beeinflusst werden können, vielleicht auch nur unbewusst. Hier könnte dann in Zweifelsfällen auch die Geld-Überlegung eine Rolle spielen.
Man muss für bestimmte Berufe, wie du sicher weißt, das Zweite Staatsexamen haben, und wenn man z.B. Beisitzer werden will, ist es von Vorteil, schon einmal ein Amt wie das des Richtern bekleidet zu haben. Also besteht ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis für die Planung der Zukunft.
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20.01.2005 22:05 |
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Snape unregistriert
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Also zu dem Argument mit der Beeinflussung kann ich nur sagen, dass es ziemlich unsinnig ist.
Das einzige, was man im Jurastudium lernt ist, das Recht zu verstehen, um es dann später anwenden zu können. Mit Wirtschaft hat man im Strafrecht nicht das Geringste zu tun und sie spielt absolut keine Rolle bei der Urteilsfindung, das kann dir jeder andere Jurastudent/Jurist bzw. jemand, der sich mit der Materie auskennt, bestätigen!
Das Zweite Staatsexamen ist Voraussetzung für die Ergreifung des Richterberufs, aber das hat nichts damit zu tun, dass man für irgendwelche öffentlichen Ämter mal Richter gewesen sein muss.
Aber um nochmal auf den Punkt zurückzukommen, dass durch die Todesstrafe die Rechtsstaatlichkeit im Strafvollzug beseitigt werde:
entweder habe ich das Rechtsstaatsprinzip nicht verstanden oder der Typ, der diesen Artikel auf der von dir zitierten Website geschrieben hat. Jedenfalls erkenne ich keinen Zusammenhang zwischen der gängigen Rechtsstaatsdefinition in den Staatsrechtslehrbüchern und der o.g. Behauptung. Außerdem kann man ja wohl kaum behaupten, dass die USA kein Rechtsstaat seien, weil sie die Todesstrafe haben, das wäre völlig verfehlt.
Noch zu deinem Edit, den ich vorhin leider übersehen hatte:
Der Staat begäbe sich eben nicht auf die gleiche Stufe mit einem Mörder. Ein Mörder tötet Menschen aus niedrigen Beweggründen (Habgier etc.), der Staat würde die Tötung bei der Todesstrafe hingegen vollziehen, um die Rechtsordnung zu verteidigen. Genauso ist es doch bei der Freiheitsstrafe, wie ich schon erklärt habe: man darf ja normalerweise auch niemanden einfach einsperren, das wäre Freiheitsberaubung. Der Staat hingegen darf es unter bestimmten, im Gesetz geregelten Voraussetzungen. Für Staat und Einzelperson gelten also nicht die gleichen Maßstäbe, auch nicht moralisch, weil wir als Volk dem Staat ein Gewaltmonopol übertragen haben.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Snape: 20.01.2005 22:34.
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20.01.2005 22:28 |
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Riddle
Schüler
Dabei seit: 11.11.2003
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In dem Zitat steht nicht, dass durch die Todesstrafe der Rechtsstaat in Frage gestellt wird, sondern jediglich, dass dies passiert, wenn man die Todesstrafe durch die Wirtschaftlichkeit begründet.
Dass der Staat mit der Todesstrafe die Rechtsordnung verteidigen willl, ist eine Interpretation. Ich denke, dass der Staat damit Rache verübt. Bei Rache sind wir aber einer emotionalen Schiene, und unser Rechtswesen ist emotionslos.
Bei Freiheitsstafe hat der Täter immer noch die Chance zur Besserung (Humanes Bestafung).
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21.01.2005 15:04 |
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Snape unregistriert
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Dass Wirtschaftlichkeit nicht der alleinige Grund für die Todesstrafe sein kann/darf, stellt wohl auch niemand in Frage. Doch selbst wenn man die Todesstrafe nur damit begründen wollte, stellt dies noch keinen Angriff auf das formale Rechtsstaatsprinzip dar, sondern höchstens auf die herrschende Vorstellung von Ethik und Gerechtigkeit.
Die Verteidigung der Rechtsordnung durch den Staat mittels der Verhängung von Strafen ist keine Interpretation, sondern der vorherrschende Zweck des Strafrechts. Die wichtigste Existenzberechtigung des Strafrechts liegt darin, die Rechtsordnung gegen Verstöße zu schützen, indem den Menschen gezeigt wird, dass ein solches Verhalten nicht ohne Konsequenzen bleibt (das bezeichnet man im Juristenjargon auch als Generalprävention). Wenn es keine Strafen gäbe, bräuchte sich ja niemand an die Gesetze zu halten, da man bei Verstößen keine Folgen befürchten müsste. Also dient Strafe u.a. dazu, das Rechtsbewusstsein der Allgemeinheit zu stärken, indem der Staat zeigt, dass er willens und fähig ist, die Rechtsordnung zu verteidigen. Mit Rache hat das nichts zu tun. Theorien, nach denen die Vergeltung des begangenen Unrechts der einzige Zweck von Strafe ist (wie Kant sie z.B. vertreten hat), sind schon lange nicht mehr aktuell und werden auch nicht mehr akzeptiert.
Und dass unser Rechtswesen völlig emotionslos ist, stimmt auch nicht in jeder Hinsicht. Die innere Verfassung eines Straftäters (auch z.B. seine Emotionen zur Tatzeit) wird häufig bei der Strafzumessung berücksichtigt.
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21.01.2005 17:32 |
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Riddle
Schüler
Dabei seit: 11.11.2003
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Das stand ja auch in dem Zitat, dass es ethisch bedenklich ist.
Außderdem denke ich, dass wir hier eher über die ethischen und moralischen Gesichtspunkte reden als über Rechtswissenschaften, dafür haben wahrscheinlich die meisten (mich eingeschlossen) darüber zu wenig Ahnung bzw. zu wenig Jura studiert.
Dass die Hnitergründe eines Täters berücksichtigt werden, ist klar, das spricht schließlich auch für ein humanes Rechtssystem, wenn aber, wie im Fall der Entführung von Jakob von Metzler und der angedrohten Folter seines Mörders diese Folter bejaht wird, sind schon Emotionen im Spiel, wovon gerade ein Rechtssystem frei sein sollte. Auch ein Täter hat ein Recht auf einen vorbehaltlosen Prozess.
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21.01.2005 17:57 |
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Snape unregistriert
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Im Prinzip stimme ich dir da zu, aber Strafe und Strafrecht sind nunmal zu einem großen Teil juristische Probleme und deshalb darf man diese Ebene nicht unberücksichtigt lassen. Außderdem muss man ja kein Jurist sein, um beispielsweise verstehen zu können, welchem Zweck Strafe dient, ich hoffe jedenfalls, dass ich das verständlich erklärt habe.
Sorry, aber hier stehe ich gerade auf dem Schlauch, was genau meinst du damit?
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21.01.2005 18:05 |
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Riddle
Schüler
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Das passt zwar nur bedingt zum Thema, aber egal, ich habs ja selbst eingebracht:
Teilweise wird bei solch grausamen Verbrechen wie Sexualstraftaten bei Kindern usw. zur Verbrechensaufklärung Folter befürwortet oder die Todesstrafe zur Bestrafung gefordert, sozusagen zur Wiedergutmachung bzw soll dadurch der Täter die selben Qualen erleiden wie das Opfer.
Das passiert, weil sich viele dann in die Situation der Opfers oder der Eltern usw. versetzten und dann natürlich die Emotionen hochkochen. Von diesen sollte das Recht jedoch unabhängig sein, was es ja auch zum größten Teil ist.
Meiner Meinung ragt die Todesstrafe aber auch mit in diesen Bereich sein, da sie (zumindest im ersten Anschein) Wiedergutmachung verspricht, da der Täter, wie sein Opfer, getötet wird.
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21.01.2005 19:49 |
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Nightrunner unregistriert
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Ich bin eigentlich total gegen die Todesstrafe. Obwohl es schwer ist sich in jemandem reinzuversetzen der gerade sein Kind durch Mord verloren hat.
Ich kann Schwarzenegger aber verstehen. Es geht um sein politisches überleben in Amerika und da muss er die Todesstrafe befürworten.
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22.01.2005 20:19 |
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Snow-White unregistriert
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Nightrunner hat vielleicht gemeint, dass die Mehrheit der Amerikaner die Todesstrafe befürwortet. Deshalb.
Überhaupt ist ein Politiker, der in Amerika etwas verändern will, weg vom Fenster!
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23.01.2005 14:25 |
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Snow-White unregistriert
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@Melva: Natürlich ist das absolut nicht zu befürworten, aber wies nun mal so ist bei den ultra Konservativen... wehe dir du versuchst etwas zu ändern!!
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23.01.2005 16:24 |
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melva unregistriert
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Aber das ist ja wohl absolut nicht zu befürworten!
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23.01.2005 14:30 |
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tweety unregistriert
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Hallo, ich habe mir jetzt nicht alles genau durchgelesen, aber ich bin im großen und ganzen für die Todesstrafe. Wenn ich mir die Nachrichten anschau und ein Schwein wie Detrouxe lebt und hat viele Kinder mißbraucht und elendig verrecken lassen, kann ich es nicht verstehen. Genauso wie es möglich ist das der Mörder von dem von Metzler die Polizisten wegen Gewalt verklagen kann, obwohl sie das Leben des Kindes retten wollten und etwas grob zu ihm waren. Er hatt das Kind gequält und getötet und regt sich auf das die Polizisten grob sind. Sowas ist nur in Deuschland möglich. Normalerweise müßten Kinderschänder, Vergewaltiger und soweiter auf eine einsame Insel mit Messer und Gabel geschickt werden und dann nicht mehr drum kümmern. Wenn unsere Gesetze härter wären würde es hier auch nicht soviele Kinderschänder usw geben. Die kommen wenn überhaupt für 10 Jahre in den Knast und das wars. Einer der eine Bank überfällt ohne das jemanden was passiert bekommt eine längere Haftstrafe. Wenn die nur zur Abschreckung die Todesstrafe wieder einführen würden oder einfach mal härter durchgreifen würden und lebenslang auch lebenslang wäre dann wäre es auch schon gut. Ich hoffe ihr versteht mein geschreibsel.
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23.01.2005 14:42 |
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melva unregistriert
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@Tweety:
Es stimmt aber nicht, dass in Ländern, in denen es die Todesstrafe gibt, es auch gleich weniger Kriminalität gibt.
Die "Abschreckungsmethode" scheint also nicht zu funktionieren.
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23.01.2005 16:50 |
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