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Snape
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Also das ist doch, bitte um Entschuldigung, Unsinn! Genau um solche Dinge zu verhindern haben wir doch eine vom Staat, und damit meine ich hier vor allem Regierung und Gesetzgeber, unabhängige Justiz. Unsere Richter sind auf Lebenszeit ernannt, nicht an Weisungen gebunden und können deshalb unabhängig von z.B. politischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten urteilen. Sie hätten überhaupt keine Interesse daran, die Todesstrafe verstärkt zu verhängen.
Das wirtschaftliche Interesse hätten höchstens Regierung und Gesetzgebung. Um folglich die Möglichkeit einer missbräuchlichen Gesetzgebung entsprechend einzuschränken, wäre es denkbar, die Todesstrafe per Verfassung, die nicht so einfach geändert werden kann, auf wenige, ganz bestimmte Delikte einzuschränken (z.B. Mord).

Einen Bruch des Rechtsstaatsprinzips kann ich darin nicht erkennen.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Snape: 20.01.2005 18:09.

20.01.2005 18:04
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Trotzdem besteht die Gefahr, dass die Todesstrafe inflationär verhängt wird, da die Gefahr trotz allem doch besteht offiziel sind Richter zwar unabhängig, praktisch aber nicht.
Außerdem bleibt der Täter immer noch ein Mensch. Es darf nicht sein, das ein Mensch aus Kostengründen vom Staat getötet wird. Das ist unwürdig, und reduziert den Menschen auf einen Betrag, wie schon erwähnt.




@Snape

Moralisch gesehen begibt sich der Staat beim Hinrichten aber auf die selbe Stufe wie ein Mörder, Allein das sollte zu denken geben.

Auch das Leben gehört natürlich zur Menschenwürde! Ein Straftäter bleibt ein Mensch, auch wenn er verurteilt ist.
Wir haben hier ein humandes Strafsystem, das grundsätzlich von der Resozialisierung des Straftäters ausgeht. Das ist bei der Todesstrafe natürlich nicht möglich.

__________________

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Riddle: 20.01.2005 20:08.

20.01.2005 19:56 Riddle ist offline E-Mail an Riddle senden Beiträge von Riddle suchen Nehme Riddle in deine Freundesliste auf Füge Riddle in deine Kontaktliste ein YIM-Name von Riddle: the_eugen
Snape
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Wieso sollen Richter nicht unabhängig in ihrer Entscheidung sein? Diese Unabhängigkeit ist durch die Verfassung vorgeschrieben (Art. 97 I GG, wen's interessiert) und es wäre schlimm, wenn es sie nicht gäbe. Wo ist denn bitte die praktische Abhängigkeit der Richter in Bezug auf ihre Urteile?

Außerdem wird der Mensch bei der Todesstrafe nicht aus Kostengründen getötet, sondern weil er ein Verbrechen begangen hat. Die Kosten sind lediglich ein Grund, warum die Todesstrafe lohnenswert sein könnte. Voraussetzung ist jedoch, dass es einen gesellschaftlichen Konsens in Gesetzesform gibt, der bestimmte Verbrechen für todeswürdig hält. Ökonomische Betrachtungen können aber dann eine Rolle spielen, sobald dieser Konsens geschlossen worden ist.
20.01.2005 20:08
Riddle Riddle ist männlich
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Richter werden an Universitäten ausgebildet, nach bestimmten Gesetzen. Die Gesetze werden vom Staat ausgegeben.
Außerdem gibt es oft Verbindungen zwischen Richtertum und Staat, da das Richteramt auch Vorraussetzung für andere öffentliche Ämter ist. Ein Richter möchte sicherlich nicht sein Leben lang nur Richter sein, sondern strebt vielleicht auch nach anderen Berufen.

Ich habe auch nicht geschrieben, dass Jemand des Geldes wegen verurteilt wird. Aber das Geld-Argument könnte im Zweifel für die Todesstrafe und gegen eine lebenslange Haftstrafe sprechen.

__________________

20.01.2005 20:19 Riddle ist offline E-Mail an Riddle senden Beiträge von Riddle suchen Nehme Riddle in deine Freundesliste auf Füge Riddle in deine Kontaktliste ein YIM-Name von Riddle: the_eugen
Snape
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Ich weiß, dass Richter an Universitäten ausgebildet werden, zufällig studiere ich selbst Jura und habe vor, nach Möglichkeit mal Richter zu werden Zunge raus .

Allerdings wird mir deine Argumentation immer rätselhafter. Die Ausbildung der Richter hat nämlich rein gar nichts mit ihrer Unabhängigkeit bei Entscheidungen zu tun. Ich verstehe nicht, wo du da den Zusammenhang siehst. Klar ist der Ausbildungsrahmen staatlich vorgegeben, aber dabei wird lediglich vorgeschrieben, welche Rechtsgebiete man beherrschen muss. Auf die späteren Entscheidungen im Einzelfall hat das keinen Bezug.
Und für welche öffentlichen Ämter muss man bitte Richter sein? Mir sind da keine bekannt und selbst wenn, wo ist das Problem?

Das Geld-Argument ist, wie ich bereits gesagt habe, völlig irrelevant für die Einzelfallentscheidung, weil ein Richter keine wirtschaftlichen Überlegungen in sein Urteil einbezieht.
20.01.2005 20:34
melva
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Ja Snape, und würdest du, wenn du dann mal Richter bist, und die Situation so aussähe, dass das Verhängen der Todesstrafe rechtsgültig wäre, einen Menschen (einen Attentäter, oder Vergealtiger z.B.) zum Tode verurteilen?

Ich sehe auch einen eventuellen ökonomischen Vorteil in der Todesstrafe. Und natürlich ist ein Täter, ist er erst mal hingerichtet keine Gefahr mehr! - Gute Argumente für die Todesstrafe!
Diese können/dürfen aber kein ausschlaggebender Grund für ihre Einführung sein.
20.01.2005 21:30
Snape
unregistriert


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Ich habe nicht gesagt, dass ich die Todesstrafe befürworte. In meinem ersten Post in diesem Thread habe ich geschrieben, dass ich letztlich dagegen bin. Ich habe nur versucht, klar zu machen, dass es auch Argumente gibt, die dafür sprechen. Jedes Ding hat eben zwei Seiten, auch die Todesstrafe.

Außerdem hat die Todesstrafe keinerlei Chance, bei uns eingeführt zu werden. In Artikel 102 des Grundgesetzes heißt es schlicht: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."
Und dabei wird es auch bleiben.
20.01.2005 21:37
Riddle Riddle ist männlich
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Ich meinte, dass Richter von vornheriein durch Ihre Ausbildung beeinflusst werden können, vielleicht auch nur unbewusst. Hier könnte dann in Zweifelsfällen auch die Geld-Überlegung eine Rolle spielen.

Man muss für bestimmte Berufe, wie du sicher weißt, das Zweite Staatsexamen haben, und wenn man z.B. Beisitzer werden will, ist es von Vorteil, schon einmal ein Amt wie das des Richtern bekleidet zu haben. Also besteht ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis für die Planung der Zukunft.

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20.01.2005 22:05 Riddle ist offline E-Mail an Riddle senden Beiträge von Riddle suchen Nehme Riddle in deine Freundesliste auf Füge Riddle in deine Kontaktliste ein YIM-Name von Riddle: the_eugen
Snape
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Also zu dem Argument mit der Beeinflussung kann ich nur sagen, dass es ziemlich unsinnig ist.
Das einzige, was man im Jurastudium lernt ist, das Recht zu verstehen, um es dann später anwenden zu können. Mit Wirtschaft hat man im Strafrecht nicht das Geringste zu tun und sie spielt absolut keine Rolle bei der Urteilsfindung, das kann dir jeder andere Jurastudent/Jurist bzw. jemand, der sich mit der Materie auskennt, bestätigen!

Das Zweite Staatsexamen ist Voraussetzung für die Ergreifung des Richterberufs, aber das hat nichts damit zu tun, dass man für irgendwelche öffentlichen Ämter mal Richter gewesen sein muss.

Aber um nochmal auf den Punkt zurückzukommen, dass durch die Todesstrafe die Rechtsstaatlichkeit im Strafvollzug beseitigt werde:
entweder habe ich das Rechtsstaatsprinzip nicht verstanden oder der Typ, der diesen Artikel auf der von dir zitierten Website geschrieben hat. Jedenfalls erkenne ich keinen Zusammenhang zwischen der gängigen Rechtsstaatsdefinition in den Staatsrechtslehrbüchern und der o.g. Behauptung. Außerdem kann man ja wohl kaum behaupten, dass die USA kein Rechtsstaat seien, weil sie die Todesstrafe haben, das wäre völlig verfehlt.

Noch zu deinem Edit, den ich vorhin leider übersehen hatte:
Der Staat begäbe sich eben nicht auf die gleiche Stufe mit einem Mörder. Ein Mörder tötet Menschen aus niedrigen Beweggründen (Habgier etc.), der Staat würde die Tötung bei der Todesstrafe hingegen vollziehen, um die Rechtsordnung zu verteidigen. Genauso ist es doch bei der Freiheitsstrafe, wie ich schon erklärt habe: man darf ja normalerweise auch niemanden einfach einsperren, das wäre Freiheitsberaubung. Der Staat hingegen darf es unter bestimmten, im Gesetz geregelten Voraussetzungen. Für Staat und Einzelperson gelten also nicht die gleichen Maßstäbe, auch nicht moralisch, weil wir als Volk dem Staat ein Gewaltmonopol übertragen haben.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Snape: 20.01.2005 22:34.

20.01.2005 22:28
Riddle Riddle ist männlich
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In dem Zitat steht nicht, dass durch die Todesstrafe der Rechtsstaat in Frage gestellt wird, sondern jediglich, dass dies passiert, wenn man die Todesstrafe durch die Wirtschaftlichkeit begründet.

Dass der Staat mit der Todesstrafe die Rechtsordnung verteidigen willl, ist eine Interpretation. Ich denke, dass der Staat damit Rache verübt. Bei Rache sind wir aber einer emotionalen Schiene, und unser Rechtswesen ist emotionslos.
Bei Freiheitsstafe hat der Täter immer noch die Chance zur Besserung (Humanes Bestafung).

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21.01.2005 15:04 Riddle ist offline E-Mail an Riddle senden Beiträge von Riddle suchen Nehme Riddle in deine Freundesliste auf Füge Riddle in deine Kontaktliste ein YIM-Name von Riddle: the_eugen
Snape
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Dass Wirtschaftlichkeit nicht der alleinige Grund für die Todesstrafe sein kann/darf, stellt wohl auch niemand in Frage. Doch selbst wenn man die Todesstrafe nur damit begründen wollte, stellt dies noch keinen Angriff auf das formale Rechtsstaatsprinzip dar, sondern höchstens auf die herrschende Vorstellung von Ethik und Gerechtigkeit.

Die Verteidigung der Rechtsordnung durch den Staat mittels der Verhängung von Strafen ist keine Interpretation, sondern der vorherrschende Zweck des Strafrechts. Die wichtigste Existenzberechtigung des Strafrechts liegt darin, die Rechtsordnung gegen Verstöße zu schützen, indem den Menschen gezeigt wird, dass ein solches Verhalten nicht ohne Konsequenzen bleibt (das bezeichnet man im Juristenjargon auch als Generalprävention). Wenn es keine Strafen gäbe, bräuchte sich ja niemand an die Gesetze zu halten, da man bei Verstößen keine Folgen befürchten müsste. Also dient Strafe u.a. dazu, das Rechtsbewusstsein der Allgemeinheit zu stärken, indem der Staat zeigt, dass er willens und fähig ist, die Rechtsordnung zu verteidigen. Mit Rache hat das nichts zu tun. Theorien, nach denen die Vergeltung des begangenen Unrechts der einzige Zweck von Strafe ist (wie Kant sie z.B. vertreten hat), sind schon lange nicht mehr aktuell und werden auch nicht mehr akzeptiert.

Und dass unser Rechtswesen völlig emotionslos ist, stimmt auch nicht in jeder Hinsicht. Die innere Verfassung eines Straftäters (auch z.B. seine Emotionen zur Tatzeit) wird häufig bei der Strafzumessung berücksichtigt.
21.01.2005 17:32
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Das stand ja auch in dem Zitat, dass es ethisch bedenklich ist.
Außderdem denke ich, dass wir hier eher über die ethischen und moralischen Gesichtspunkte reden als über Rechtswissenschaften, dafür haben wahrscheinlich die meisten (mich eingeschlossen) darüber zu wenig Ahnung bzw. zu wenig Jura studiert.




Dass die Hnitergründe eines Täters berücksichtigt werden, ist klar, das spricht schließlich auch für ein humanes Rechtssystem, wenn aber, wie im Fall der Entführung von Jakob von Metzler und der angedrohten Folter seines Mörders diese Folter bejaht wird, sind schon Emotionen im Spiel, wovon gerade ein Rechtssystem frei sein sollte. Auch ein Täter hat ein Recht auf einen vorbehaltlosen Prozess.

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21.01.2005 17:57 Riddle ist offline E-Mail an Riddle senden Beiträge von Riddle suchen Nehme Riddle in deine Freundesliste auf Füge Riddle in deine Kontaktliste ein YIM-Name von Riddle: the_eugen
Snape
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Im Prinzip stimme ich dir da zu, aber Strafe und Strafrecht sind nunmal zu einem großen Teil juristische Probleme und deshalb darf man diese Ebene nicht unberücksichtigt lassen. Außderdem muss man ja kein Jurist sein, um beispielsweise verstehen zu können, welchem Zweck Strafe dient, ich hoffe jedenfalls, dass ich das verständlich erklärt habe.



Sorry, aber hier stehe ich gerade auf dem Schlauch, was genau meinst du damit?
21.01.2005 18:05
Riddle Riddle ist männlich
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Das passt zwar nur bedingt zum Thema, aber egal, ich habs ja selbst eingebracht:
Teilweise wird bei solch grausamen Verbrechen wie Sexualstraftaten bei Kindern usw. zur Verbrechensaufklärung Folter befürwortet oder die Todesstrafe zur Bestrafung gefordert, sozusagen zur Wiedergutmachung bzw soll dadurch der Täter die selben Qualen erleiden wie das Opfer.
Das passiert, weil sich viele dann in die Situation der Opfers oder der Eltern usw. versetzten und dann natürlich die Emotionen hochkochen. Von diesen sollte das Recht jedoch unabhängig sein, was es ja auch zum größten Teil ist.
Meiner Meinung ragt die Todesstrafe aber auch mit in diesen Bereich sein, da sie (zumindest im ersten Anschein) Wiedergutmachung verspricht, da der Täter, wie sein Opfer, getötet wird.

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21.01.2005 19:49 Riddle ist offline E-Mail an Riddle senden Beiträge von Riddle suchen Nehme Riddle in deine Freundesliste auf Füge Riddle in deine Kontaktliste ein YIM-Name von Riddle: the_eugen
Nightrunner
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Ich bin eigentlich total gegen die Todesstrafe. Obwohl es schwer ist sich in jemandem reinzuversetzen der gerade sein Kind durch Mord verloren hat.

Ich kann Schwarzenegger aber verstehen. Es geht um sein politisches überleben in Amerika und da muss er die Todesstrafe befürworten.
22.01.2005 20:19
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