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Zum Ende der Seite springen Abmahnungen bzw. Abzocke 2 Bewertungen - Durchschnitt: 9,002 Bewertungen - Durchschnitt: 9,002 Bewertungen - Durchschnitt: 9,002 Bewertungen - Durchschnitt: 9,00
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lari el fari
Schüler

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Dabei seit: 12.01.2011



Abmahnungen bzw. Abzocke Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden      Zum Anfang der Seite springen

Im Oktober 2012 erhielt ich ein Schreiben eines der Epigonen des Günter Werner Freiherr von Gravenreuth, seinerzeit einer der bekanntesten Abmahnanwälte, später mehrfach u.a. wegen Betruges verurteilt und inhaftiert. In diesem Schreiben wurde mir mitgeteilt ich habe über eine der Torrent-Tauschbörsen eine Kompressionssoftware namens "Social Eye Player" heruntergeladen und gleichzeitig meinerseits wieder illegal zum Download "angeboten". Der Herr Anwalt ist rein zufällig auch Inhaber eines Geldeintreiberunternehmen. Ein Schelm wer Böses dabei denkt ...

Dies ist in mehr als einer Hinsicht Unfug da es sich bei dem "Social Eye Player" erstens um einen schlichtgestrickten Mediaplayer und nicht um eine Kompressionssoftware handelt, zweitens hervorragende Mediaplayer wie z.B. VLC oder WinAmp legal und kostenfrei zu haben sind. Aber auch andere Ungereimtheiten des Schreibens fielen mir auf. Nachstehend ein Auszug meines Antwortschreibens:

(...)
Datum: 18.11.2012

Sehr geehrter Herr blub & bla,

auch durch mehrfache Wiederholung wird eine falsche Aussage nicht wahrer. Das sollte Ihnen bekannt sein. Zu den Fakten:

Sämtliche in Ihrem Schreiben vom 15.10.12 angeführten Behauptungen sind sachlich falsch. Bis zu Ihrem Schreiben habe ich von der Existenz der Software âSocial Eye Playerâ keine Kenntnis gehabt. Auch habe ich diese weder ganz, noch in Teilen besessen. Insbesondere haben ich eine solche Software nicht zum Download, wo auch immer, angeboten.

Darüber hinaus:
- Sie weisen mit keinem Indiz nach, dass über meinen Internetzugang die Saftware zum Download angeboten wurde, bspw. durch Angabe des entsprechenden File-Hash oder eine Zeitdauer des ausschlieÃlich von Ihnen erfundenen und behaupteten Angebotes.
-. Sie behaupten, bei der fraglichen Software handele es sich um eine âKompressionssoftwareâ; dies ist nach Darstellung des Softwarevertreibers auf dessen eigener Homepage, falsch.
- Sie weisen nicht nach, dass Ihr Mandant überhaupt existiert. Eine Online-Suche, auch über internationale Personensuchmaschinen, lieferte keinen Treffer, heutzutage eher merkwürdig. Besonders bei der Behauptung, Ihr Mandant sei Inhaber einer Gesellschaft, die ihr Produkt international vertreibt.
- Die von Ihnen angegebene Adresse lässt sich, zumindest über Open-, Google-Maps und andere Dienste, nicht verifizieren.
- Führen Sie keinen Nachweis, daà Ihr âMandantâ Inhaber der fraglichen Software-Lizenz ist. Das behauptet nicht einmal die Online-Plattform, auf der man das Produkt erwerben kann. Auch findet sich auf dieser Plattform kein Hinweis auf Ihren âMandantenâ.
- Bei dem Versuch, die fragliche Software zu erwerben, tritt als Zahlungsempfänger âriveramarivicâ auf. Ein Zusammenhang zu Ihrem âMandantenâ lässt sich auch hier nicht herstellen.
(...)
Hochachtungsvoll

Eine Reaktion erfolgte erst Ende Januar 2013, es wurde die vollkommen unsinnige Behauptung und Forderung wiederholt. Auf meine Argumente und meine Zweifel an der Existenz seines Mandanten mit keinem Wort eingegangen. Daraufhin schrieb ich gestern die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer an wegen des begründeten Verdacht, dass ihr Mitglied blub & bla zwecks Massenabmahnung Mandanten "erfinde" und bat um Prüfung und Stellungsnahme. Auf die Antwort bin ich sehr gespannt, zumal sich der von mir geäuÃerte Verdacht mehrfach im Internet finden lässt, beispielsweise auch auf dem Blog einer bekannten Kölner Kanzlei für Medienrecht.

In jedem Falle bin ich gewillt, einen eventuellen Prozess wenn nötig durch alle Instanzen zu führen, abzocken lass ich mich nicht.


Genug der langen Vorrede. Dieses Thema wird oft vor allem von den Betroffenen tabuisiert und schamhaft verschwiegen - vollkommen zu Unrecht wie ich glaube. Die Erfolgsaussichten vor Gericht sind sogar recht gut. Das liegt zum Einem an der mangelhaften Qualität der eingesetzten Schnüffelsoftware, zum Anderem an der dynamischen Zuweisung der jeweiligen IP-Adressen, der Normalmensch besitzt keine "Standleitung" bei der die Adresse immer gleich bleibt. Hier haben schon viele Gerichte geurteilt das die alleinige Erfassung einer IP-Adresse und die zeitliche Zuordnung zu einem Anschlussinhaber/in keine ausreichende Beweiskraft besitzt. AuÃerdem bestehen erhebliche juristische Zweifel an der RechtmäÃigkeit der Internetüberwachung durch private Schnüffler und Firmen wie sie beispielsweise Anwalt blub & bla zur Vorbereitung seiner Abmahnwellen einsetzt.

Was mich nun interessiert:
- Seid ihr auch schon Opfer solcher unseriösen Machenschaften geworden?

- Habt ihr euch gewehrt und wenn ja - wie habt ihr euch zur Wehr gesetzt?

- Oder habt ihr die Unterlassungserklärung unterschrieben und gezahlt?

__________________
âUm ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muà man vor allem ein Schaf sein.â
Albert Einstein
12.02.2013 15:48 lari el fari ist offline E-Mail an lari el fari senden Homepage von lari el fari Beiträge von lari el fari suchen Nehme lari el fari in deine Freundesliste auf
OldMadDog OldMadDog ist männlich
Schüler

Dabei seit: 23.10.2012
Alter: 53



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Ich selbst hatte einen ähnlichen Fall, als mich eine Kanzlei angeschrieben hat das ich illegal Musik von einer dubiosen Plattform geladen hätte.
Als beweis lag ein Datenblatt dabei mit meiner Ip die ich zu gesagter Zeit im Download gewesen sein sollte.
Was mich dabei aber stutzig machte, wurde die zeit mitten in der Nacht aufgeführt wo mein PC immer ausgeschaltet ist.

Daraufhin habe ich eine Kölner Kanzlei die für Medienrecht bekannt ist (vllt sprechen wir hier von der gleichen) beautragt der Sache nachzu gehen.
Seit dem die Kanzlei meinen Auftrag bekommen hat und ihre Nase in der Sache in alles reinsteckt habe ich bis heute keine Briefe, geschweige E-Mails mehr bekommen.
Am Anfang wollten die 10K⬠von mir haben.

__________________

12.02.2013 16:43 OldMadDog ist offline E-Mail an OldMadDog senden Beiträge von OldMadDog suchen Nehme OldMadDog in deine Freundesliste auf
HufflepuffsUrenkel HufflepuffsUrenkel ist männlich
Schüler

Dabei seit: 02.02.2008



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Ich habe einmal einen solchen Brief bekommen (vom einschlägig bekannten Olaf Tank) und bin damit zur Polizei, wo ich Herrn Tank wegen versuchten Betrugs angezeigt habe.

Mein Rat (sofern ihr nicht tatsächlich etwas von der Seite heruntergeladen habt):
-- Auf keinen Fall zahlen
-- gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch einlegen (Beim Antrag auf Mahnbescheid wird nicht geprüft, ob die Forderung berechtigt ist!)
-- im Zweifelsfall google fragen: Abzockeranwälte und -seiten sind i.d.R. dort zu finden.
-- wenn ihr euch sicher seid, ab zur Polizei (Steter Tropfen höhlt den Stein und irgendwann verliert ein solcher Anwalt vielleicht doch seine Lizenz)

zahlen, auÃer, ihr seid euch sicher, dass die Forderung gegen euch berechtigt ist: Solange eine Forderung gegen euch besteht, muss der Fordernde belegen, dass ihr ihm tatsächlich Geld schuldet; wenn ihr gezahlt habt und die Kohle wieder wollt, müsst ihr beweisen, dass man euch ausgetrickst hat.

M.Mn. an einschlägig bekannte Anwälte auch nicht schreiben: Die nehmen nicht ehrlich Stellung: Schade um Zeit und Porto.

Edit:
Es hat ihn offenbar erwischt, den Herrn Tank:
Fröhlich Fröhlich Fröhlich Grinsen

Ich weiÃ, Schadenfreude gehört sich nicht, aber in diesem Fall kommt sie von Herzen. breites Grinsen breites Grinsen

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von HufflepuffsUrenkel: 12.02.2013 18:16.

12.02.2013 17:57 HufflepuffsUrenkel ist offline E-Mail an HufflepuffsUrenkel senden Homepage von HufflepuffsUrenkel Beiträge von HufflepuffsUrenkel suchen Nehme HufflepuffsUrenkel in deine Freundesliste auf
lari el fari
Schüler

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Dabei seit: 12.01.2011

Themenstarter Thema begonnen von lari el fari


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@OldMadDog: Bin mir recht sicher das wir die selbe Kanzlei meinen. Wegen des noch offenen Streites möchte ich meinerseits keine Namen nennen.

@HufflepuffsUrenkel: Die Anzeige wegen versuchten Betruges gefällt mir. Abhängig von der evtl. Antwort der Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer werde ich diesen Schritt als nächste MaÃnahme gegen Herrn blub & bla ergreifen.



Dieser Thread soll vor allem Betroffenen Mut machen, den Mut sich gegen unberechtigte und/oder überhöhte Forderungen zu wehren. Viele Experten, Anwälte und Medienrechtler gehen von einer Mehrheit unberechtigter Abmahnungen aus. Vielfach würden Abmahnungen einfach nach dem Schrotschussprinzip verteilt: Irgendwer wird schon zahlen. Schon aus Angst vor negativen Folgen wie einer eventuellen Gerichtsverhandlung.

Eine kleine persönliche Statistik:

Mir sind insgesamt sieben Personen bekannt, die in den letzten drei Jahren abgemahnt wurden. Davon haben

- Eine nach Beratung durch einen RA (Rechtsanwalt) und Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung gezahlt. In diesem Fall war tatsächlich illegal Musik heruntergeladen worden. Aber - alleine durch die Einschaltung eines RA wurde die zu zahlende Summe um 85 Prozent gesenkt.

- Vier Personen es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Keine wurde verurteilt. In allen vier Fällen wurde durch die Gerichte das alleinige Erfassen und die zeitliche Zuordnung der IP-Adresse als alleiniger Schuldbeweis als nicht beweiskräftig gesehen.

- Bei zwei Personen (eine davon bin ich selber) läuft das Ganze noch auf der Ebene des Schriftwechsel mit der abmahnenden Partei. Wir sind beide sicher unsere Fälle zu gewinnen.


Einen interessentanten Artikel in Zusammenhang mit Filesharing und Abmahnungen bringt heute Telepolis.


Nachtrag
Ganz frisch auf SPON:
Hier will sich offensichtlich ein ewig gestriger Hardliner ein politisches Denkmal setzen und sich noch ein warmes Plätzchen in der Privatwirtschaft sichern, womöglich in einer Kanzlei: Bei der kommenden Bundestagswahl 2013 tritt er nicht mehr an.


+++ +++

Soeben erhielt ich eine Antwort der Anwaltskammer S-H. Zusammenfassen lässt sich dies mit der Volksweisheit "Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus. Ein Auszug:

Klartext: Die Anwaltskammer prüft eine eventuelle Erfindung eines Mandanten durch eines ihrer Mitglieder nicht, geht einem Betrugsverdacht nicht nach. Allerdings hatten meine Recherchen über die Aufgaben einer Rechtsanwaltskammer, betrieben bevor die Kammer S-H angeschrieben wurde, ein anderes Bild aufgezeigt. Aber ich bin kein Jurist, kein Rechtsanwalt, die Millionen an spitzfindigen Lücken und Sophistereien in Gesetzestexten und sonstigen Regelwerken zu finden, werde ich einem befreundetem Juristen überlassen. Selber bezeichnet dieser sich in privaten Rahmen immer als "Rechtsverdreher von Beruf".

An diesem Punkt angelangt, werde ich zwei Schritte unternehmen.

1. Den Rat der Anwaltskammer annehmen und "einen Anwalt Ihres Vertrauens" (wörtliches Zitat - keine Ironie) einschalten.

2. Den Herrn blub & bla auf der nächstgelegenen Polizeiwache wegen Betrugsversuch anzeigen. Durchschrift u.A. an die Rechtsanwaltkammer S-H.

+++ +++

Sobald die Zustimmung der Anwaltskammer S.H vorliegt, werde ich den zugehörigen Schriftverkehr online stellen - u.A. an dieser Stelle. Der Anteil des Abmahnanwaltes wird dabei weiter anonymisiert bleiben bis eine gerichtliche Entscheidung getroffen sein wird.

+++ +++

Einfach mal eine erfreuliche Nachricht, aber lest doch einfach, kommentieren möchte ich dies nicht:



Die Anwaltskammer S.H scheint sich mit einer Veröffentlichung des Schriftverkehrs schwer zu tuen, eine Antwort auf meine Anfrage steht immer noch aus, eine Reaktion des Herrn Rechtsanwaltes blub & bla ebenso.

Gegen den Abmahnanwalt und Betreiber einer Geldeintreibe-Firma, RA blub & bla, bereitet mein Anwalt z.Zt. eine Klage vor, spätestens Montag wird diese erhoben werden.


+++ +++

Ein weiteres schreiben der Anwaltskammer S.H. erreichte mich. Inhalt gleich dem vorangegangenen Brief, siehe Update 22 und 25-02-2013, nur kürzer gefasst.
Von einer Beantwortung meiner Frage nach Veröffentlichung keine Spur. Ein schlichtweg erbärmliches Bild für eine "Körperschaft des öffentlichen Rechts" bzw. "berufsständische Organisation der Rechtsanwaltschaft".

Wahrscheinlich war es ein Fehler, die Anfrage als Normalbürger und Nichtjurist zu stellen. Folglich habe ich meinen "Rechtsverdreher" (er nennt sich selber öfters so) beauftragt, eine entsprechende Anfrage zu stellen.
Warten wir´s ab.


+++ +++

Wegen übler Rückenschmerzen von Schlaflosigkeit geplagt, kletterte ich recht mühselig aus dem Bett und sah mich ein wenig im Netz um. Eines der Fundstücke meines Streifzuges möchte ich weitergeben:


Für die "Alles für Lau" und "Geiz ist geil" Mentalität fehlt mir das Verständnis, in gewissen Sinn ist das zur Seuche geworden. Noch schlimmer aber sind die Abzockanwälte, sie sind einfach Pest und Cholera.

Leider krankt auch dieses Gesetz an viel zu vielen Ausnahmen und unscharfen Definitionen, scheinbar DIE Spezialität der Regierung Schwatz/Geld. Auch ist die Zahl der Anwälte und Juristen im Bundestag überproportional hoch. Da ist sicherlich ein Schelm, der sich hierbei etwas denkt.


Kaum habe ich die vorangegengen Zeilen geschrieben, stoÃe ich auf einen weiteren Artikel, dessen beschriebener Sachverhalt das "Anti-Abzock-Gesetz" weitgehend konterkariert.


Der/die Autor/in, Kürzel "lis", verschweigt das dies nicht nur den Bäcker betrifft, sondern auch auch die Elternhaftung für ihre Kinder tangiert, genauso wie jegliche Form von Wohngemeinschaften. Als Beispiel nehmen wir mal ein paar Leute die sich aus Kostengründen eine Wohnung und auch den Internetanschluss teilen. Nach auÃen, also juristisch, ist aber die Person, deren Name unter einem Vertrag mit einem I-Net-Provider steht, für jeden Mist den ggf. eine andere Person der WG verursacht, haftbar und muss seine Unschuld beweisen. Auch hier haben oberschlaue Politiker es fertiggebracht, den Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung abzuschaffen.

Somit kann man das "Anti-Abzock-Gesetz" nur noch als Placebo ansehen. Lässt dieses für "Pest & Cholera" schon viele Lücken zum weiteren Anwachsen der Abzock-Industrie, so macht die Nicht-Einschränkung des Störerhaftungsrisiko dieses Gesetz defacto unwirksam. Herzlichen Glückwunsch an die Lobby und an den "Rechtsstaat".




Lange nichts passiert an dieser Stelle. Aber es gibt Neuigkeiten. Der Herr blub & bla, seines Zeichens Geldeintreiber und Abzock-, Pardon, Abmahnanwalt hat aufgegeben.
Eigentlich schade, die Schadensersatzklage liegt fix und fertig im Postausgang. Leider haben sowohl der saubere blub & bla als auch die Anwaltskammer S.H. jegliche Veröffentlichung des Schriftverkehrs verweigert.

Aber darüber ist noch nicht das letzte Wort gesprochen.

__________________
âUm ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muà man vor allem ein Schaf sein.â
Albert Einstein

Dieser Beitrag wurde 11 mal editiert, zum letzten Mal von lari el fari: 02.05.2013 03:13.

13.02.2013 10:16 lari el fari ist offline E-Mail an lari el fari senden Homepage von lari el fari Beiträge von lari el fari suchen Nehme lari el fari in deine Freundesliste auf
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