Kindermörder erhält 3000€ Schmerzensgeld |
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Komischerweise plädierst du auch für den Täterschutz. Im Fall der Folterandrohung war im weitesten Sinne der Staat der Täter. Gerade die Menschenrechte sind auch Ausdruck des notwendigen Schutzes vor Missbrauch der Staatsgewalt.
Niemand muss Gäfgen mögen, ich tue es sicherlich auch nicht und solche Menschen machen das Zusammenleben nicht erträglicher, aber daraus zu folgen, dass man Menschenrechte einschränken sollte, macht die Sache nur noch schlimmer. Die Menschenrechte sind ein essentieller Bestandteil unserer Gesellschaft und sind zwingend erforderlich für ein lebenswertes Miteinander. Verstöße gehören immer bestraft, egal wer der Täter, egal wer das Opfer ist. Eine Aufrechnung vor dem Richterspruch, nach dem mir weniger Recht zusteht weil ich dieses oder jenes getan habe, führt in eine Spirale der Rechtslosigkeit in der dem Leid erst recht Tür und Tor geöffnet wird.
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23.08.2011 15:53 |
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Harry62442
Schüler
Dabei seit: 11.10.2005
Alter: 30
Herkunft: MäcPomm
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Zum Thema "die Menschenrechte des Opfers sind wichtiger als jene des Täters" möchte ich mal was sagen.
Denn wer so eine Aussage tätigt, hat das Konzept der Menschenrechte einfach nicht verstanden. Menschenrechte sind nicht eine bestimmbare Größe, mit der man mathematisch rechnen kann. Die Menschenrechte sind einfach da, völlig unabhängig von Situation und Person.
Dass teilweise Entscheidungen getroffen werden, die das Recht vieler über das Recht weniger stellen, ist zur Erhaltung unserer Gesellschaft gewiss nötig. Vom Standpunkt der Menschenrechte aus, und den allein hat das Gericht zu betrachten, darf es aber nicht geschehen.
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23.08.2011 16:25 |
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Ich glaube nicht, daß die Menschenrechte einfach da sind. Sie sind m. E. nicht naturgegeben. Vielmehr sind Menschenrechte das, was eine Gesellschaft ihren Individuen zubilligt und was Individuen der Gesellschaft abtrotzen. Sie müssen deshalb immer wieder neu erstritten werden. Das macht sie so verletzlich und bedroht.
Im Ergebnis bedeutet es eine Preisgabe von Menschenrechten, wenn man aus Empörung über eine Tat anfängt, jemandem die Menschenrechte abzuerkennen.
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24.08.2011 00:26 |
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Tiarel
Schülerin
Dabei seit: 20.08.2004
Alter: 41
Herkunft: Villach (Österreich)
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Stell dir vor, du wirst verdächtigt und eben nicht mit Samthandschuhen angefasst. Ich glaub, so schnell könnte kein Polizist gucken, wie du ne Beschwerde eingereicht hättest.
Im Grunde gehts ja auch darum, dass Gäfgen zum Zeitpunkt der Einvernahme unschuldig und unbescholten war (nach der Unschuldsvermutung (und bevor das jemand kritisiert - das ist ein Grundsatz des Rechtsstaates, ihr könnt gern nach China oder in irgendeine Bananenrepublik gehen, wo man schon bei Verdacht als schuldig gilt) iist man erst mit dem rechtskräftigem Urteil schuldig) - also hat der Polizist in diesem Moment überzogen reagiert (es hätte ja auch sein können, dass sie den falschen erwischt hätten und der wahre Täter noch draußen war). Ergo hatte Gäfgen in diesem Moment der Gewaltandrohung alle Menschenrechte (die er nach der Verurteilung auch noch hat, auch wen ihm die einige absprechen wollen).
@Devaki: Menschenrechte haben nichts mit Täterschutz zu tun.
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29.08.2011 12:38 |
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