Harry Potter Xperts Forum
Zur StartseiteRegistrierungKalenderMitgliederlisteTeammitgliederStatistikSucheHäufig gestellte FragenForumregeln



Ähnliche Themen
Thread Gestartet Hits Antworten Letzte Antwort
Nazirentner vor Gericht (Forum: Politik und Gesellschaft)   05.09.2013 18:46 von Jenny4407   1.429 3   05.09.2013 23:05 von j125  
Sexueller Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen (Forum: Politik und Gesellschaft)   16.04.2010 16:50 von Tiger_Lady   6.903 31   09.06.2010 22:04 von Tiger_Lady  
Das Jüngste Gericht // TV Zweiteiler (Forum: Kino & TV)   04.04.2008 14:12 von Thorti   1.630 4   17.04.2008 14:52 von Minister  
1 Dateianhänge enthalten Basilisk vor Gericht, Bitte nicht zu ernst nehmen! (Forum: Buch 2 - Harry Potter und die Kammer des Schreckens)   13.01.2006 00:05 von DursleyMuggel   50.492 755   29.07.2007 21:00 von Joanna  
Notruftelefon für HP 7 eingerichtet (Forum: Politik und Gesellschaft)   05.03.2007 12:06 von Amelie Rose   11.398 74   20.07.2007 17:11 von Natalie  

Harry Potter Xperts Forum » Muggelwelt » Politik und Gesellschaft » sexueller Missbrauch vor Gericht... » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (2): [1] 2 nächste » Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen sexueller Missbrauch vor Gericht...
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
casey
Schüler

Dabei seit: 09.07.2009



sexueller Missbrauch vor Gericht... Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden      Zum Anfang der Seite springen

Nach der Lektüre muss ich einfach einen neuen Thread eröffnen, denn solche Urteile machen mich immer wieder fassungslos.

Ich gehöre beileibe nicht zu diesen Lynchjustizlern, die solche Männer am liebsten kastrieren oder gleich die Todesstrafe wieder einführen wollen, aber verdammt noch mal - würde der Richter jetzt vor mir stehen, ich würde ihm wohl direkt in die Fresse kotzen!! (sorry)
In Amerika würde der Typ für jeden einzelnen Vorfall eine Strafe bekommen (da es in den USA keinen Unterschied macht, ob man eine Frau 5mal vergewaltigt oder 5 Frauen jeweils einmal) und käme dementsprechend bei 340 Vergehen erst zum Tage des Jüngsten Gerichts wieder aus dem Knast. Ich will hier um Gottes Willen nicht die Gesetzgebung der USA verherrlichen (die in vielen anderen Fällen mehr als bedenklich ist), aber es muss doch möglich sein, die deutsche Gesetzeslage auszuschöpfen! Demnach kann sexueller Missbrauch von Kindern mit bis zu 10 Jahren bestraft werden! Ich verstehe ja, dass ein Geständnis strafmildernd wirkt, grade bei solchen Fällen, wo meist Aussage gegen Aussage steht, aber man sollte vielleicht auch mal sehen, ob nicht doch noch andere Beweise vorhanden waren, die seine Schuld eindeutig bewiesen hätten... womit er ganz schön blöd wäre, nicht zu gestehen! Und selbst wenn das nicht so ist... Strafmilderung ok, aber warum so verdammt viel?!

Was rechtfertigt dieses milde Urteil?
Allein diese Urteilsbegründung... seit wann kann man Alkoholismus heilen? Und seit wann ist Alkohol die Entschuldigung für alles?

Urteile wie dieses beweisen für mich folgendes:
Deutsche Juristen haben nicht die geringste Ahnung von Psychologie. Damit sind sie aber wirklich nicht allein (es gab ja auch genug Idioten, die meinten, Natascha Kampusch hätte genossen, was dieser Typ mit ihr angestellt hat, sonst wäre sie ja schon viel früher geflohen!). Die einzige Maßnahme, die mir dazu einfällt: Verbindlicher Unterricht in Psychologie in ALLEN Schulen. Das ist schon lange überfällig, damit Idioten wie dieser Richter sich vielleicht mal Gedanken drum machen, was dieser Typ seiner Stieftochter angetan hat und wie lächerlich es ist, die Schuld daran dem Alkohol in die Schuhe zu schieben!!

Ich glaube, der Post ist etwas wirr, aber das ist ja nicht das erste Urteil, das so lächerlich lasch ist. Ich verstehe es einfach nicht und kann daraus eigentlich nur folgern, dass viele Menschen (um nicht zu sagen: Männer) Vorfälle dieser Art für eine Bagatelle halten. Eine andere Erklärung gibt es einfach nicht!

Falls hier ein Jurist ist, der wirklich Ahnung hat, würde ich gerne wissen: Muss dieses Urteil angenommen werden oder kann die Staatsanwaltschaft sich an die nächst höhere Instanz wenden? (wobei, was das für eine Belastung für das Opfer ist... toll gemacht!)

lg
casey


PS: Es wäre schön, wenn eine halbwegs sachliche Diskussion möglich wäre, weil Sprüche wie "Aufknüpfen müsste man den Kerl, aber das wollen diese blöden Gutmenschen ja nicht" echt das Letzte sind, ich habe allerdings wenig Hoffnung.

__________________


08.11.2011 19:19 casey ist offline E-Mail an casey senden Beiträge von casey suchen Nehme casey in deine Freundesliste auf
rai
Schüler

images/avatars/avatar-45209.png

Dabei seit: 17.09.2005



RE: sexueller Missbrauch vor Gericht... Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden      Zum Anfang der Seite springen



Uhmmm, schon immer?

Und gerade Alkoholismus, ja mei da ist man dann halt unzurechnungsfähig und das ganze Gedöns, der arme Mann ist ja krank und so. Augen rollen

Ich find das Urteil auch absolut unfassbar, ich finds nur interessant, dass du gerade die USA anführst, was Verurteilungen bei Sexualverbrechen angeht. Da das nun ja mal gerade das Land ist, in dem man mit dem Täter schon verwandt sein damit man überhaupt eine Chance darauf hat, das Ganze irgendwann mal vor Gericht zu sehen...

__________________

08.11.2011 20:09 rai ist offline E-Mail an rai senden Beiträge von rai suchen Nehme rai in deine Freundesliste auf
casey
Schüler

Dabei seit: 09.07.2009

Themenstarter Thema begonnen von casey


Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden      Zum Anfang der Seite springen



Würdest du das mal erklären?

__________________


08.11.2011 20:42 casey ist offline E-Mail an casey senden Beiträge von casey suchen Nehme casey in deine Freundesliste auf
rai
Schüler

images/avatars/avatar-45209.png

Dabei seit: 17.09.2005



Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden      Zum Anfang der Seite springen

Gerade die USA sind das Land, aus dem immer und immer wieder die Horrorgeschichten kommen, in denen Frauen vergewaltigt werden und danach noch von der Gesellschaft und der Justiz dafür verurteilt werden.

Wie z.B. die Geschichte mit der Cheerleaderin, die ihren Vergewaltiger beim Spiel nicht anfeuern wollte und dafür aus dem Team geworfen wurde.
Frauen, denen vor Gericht gesagt wird, sie hätten so enge Hosen angehabt, die hätte man unmöglich ohne deren Zustimmung von ihrem Körper reißen können.
ELFJÄHRIGE, die vergewaltigt werden und deren Eltern dann die Schuld in die Schuhe geschoben wird, weil die sie angeblich "nuttig" angezogen aus dem Haus haben gehen lassen.
Der gute alte Glaube, dass eine Frau sich vor Vergewaltigung irgendwie schützen kann, und wenn sie das nicht tut, war es ihre Schuld, denn boys will be boys.
Irgendwelche neuen Gesetze bzw. Gesetzesentwürfe, die den Begriff "Vergewaltigung" neu definieren, so spannende Geschichten wie "forcible rape" vs. "date rape" (Was, du kanntest den? Hast du ihn vielleicht auch noch ?) und die Bedingung, für eine Anzeige müsste man schon nachweisbare Spuren wie z.B. blaue Flecke haben. Wait, ging es bei den Spuren um eine Anzeige oder um vom Staat finanzierte Abtreibung...

Und das sind nur Sachen, die ich mir eben aus der Erinnerung geschüttelt habe, googeln will ich gleich gar nicht.

__________________

08.11.2011 21:07 rai ist offline E-Mail an rai senden Beiträge von rai suchen Nehme rai in deine Freundesliste auf
casey
Schüler

Dabei seit: 09.07.2009

Themenstarter Thema begonnen von casey


Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden      Zum Anfang der Seite springen

Jo, dass in den USA die größten Vollidioten leben, musst du mir nicht erzählen. Ich sagte ja auch nicht, dass ich die amerikanischen Urteile gut finde, sondern die Gesetzgebung, nach dem jeder Vorfall für sich steht. Während es bei uns doch echt egal ist, ob ein Kind von seinem Stiefvater einmal, zehnmal oder hundertmal missbraucht wird (und ja, ich weiß, dass sex. Missbrauch nicht das selbe wie Vergewaltigung ist).

Um den Opfer die Schuld an der Sache zu geben, muss man aber nicht mal Amerikaner sein. In Europa gibts auch einige nette Skandalurteile. War es nicht in Italien, wo ein Vergewaltiger mildernde Umstände bekam, weil das Mädchen, über das er sich hergemacht hatte, keine Jungfrau mehr war?

Aber das ist ja eigentlich nicht das Thema.

__________________


08.11.2011 21:59 casey ist offline E-Mail an casey senden Beiträge von casey suchen Nehme casey in deine Freundesliste auf
rai
Schüler

images/avatars/avatar-45209.png

Dabei seit: 17.09.2005



Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden      Zum Anfang der Seite springen

Na klar, in Großbritannien hatten wir doch auch erst vor ein paar Monaten die große Diskussion, ob man Tätern, die ein Geständnis abgeben, noch eine Art Rabatt auf ihre Freiheitsstrafe geben sollte.

Aber wenn das nicht das Thema ist, na gut, dann regen wir uns halt über den einen Fall auf.

Auch wenn ich nicht sehe was Psychologie-Unterricht in Schulen an solchem Unsinn ändern soll.

__________________

08.11.2011 22:12 rai ist offline E-Mail an rai senden Beiträge von rai suchen Nehme rai in deine Freundesliste auf
casey
Schüler

Dabei seit: 09.07.2009

Themenstarter Thema begonnen von casey


Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden      Zum Anfang der Seite springen

Warum sollte die Lehre von etwas, von dem die meisten keine Ahnung haben, nicht helfen?

__________________


08.11.2011 22:32 casey ist offline E-Mail an casey senden Beiträge von casey suchen Nehme casey in deine Freundesliste auf
Luy
Schüler

Dabei seit: 05.09.2011
Herkunft: Nimmerland



Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden      Zum Anfang der Seite springen

Vergewaltigungsmythen sind leider extrem weit verbreitet, auch vor Gerichten.
Typische Täter-Opfer-Umkehr, denn sonst müsste man für das Opfer Partei ergreifen und dessen Leid mittragen...dass die/der Betroffene auch einfach "eingefroren" sein kann und sich nicht wehren konnte (aus Angst, wegen Drohung, Lebensgefahr, Waffen usw.) ist völlig ausgeschlossen.

Für vergewaltigte Männer ist das ganze aber noch schwieriger. Frauen wird eine "Opferrolle" noch eher zugebilligt. Ein vergewaltigter Mann wird gar nicht ernst genommen bzw. ausgelacht (denn er wurde ja quasi "entmännlicht" bzw. "verweiblicht" -> Frauen können quasi nicht mehr "tiefer sinken", weil sie bereits "weiblich" sind).

Das mit der Bestrafung ist natürlich eine Frechheit.
Generell sehe ich Bestrafung aber als bedenkwürdig an. Viele Insassen lernen im Gefängnis noch wesentlich schlimmere Typen kennen. Zudem ist ein Gefängnis extrem hierarchisch sprich: extrem gewalttätig. Vergewaltigte junge Männer sind da scheinbar auch nicht selten...zudem sind sie faktisch ausgeliefert, wenn sich Wärter an ihnen vergreifen.
Ich denke, es gibt einen minimalen Prozentsatz, den man wahrscheinlich nie wirklich "heilen" kann bzw. in die Freiheit lassen kann (das sind aber nicht selten "Borderlin"-Typen). Den größten Teil aber vermutlich schon, und da richtet das Gefängnis mehr an, als es rettet.
Ein Leben im Knast führt nicht dazu, dass Menschen lernen, in Freiheit zu leben. Gerade bei "kleineren" Delikten finde ich Gefängnisstrafen eher überzogen und extrem kontraproduktiv.

Eine verdammt schwierige Sache.

__________________
"Es gibt Reichtümer, an denen man zugrunde geht, wenn man sie nicht mit anderen teilen kann."

(aus Momo)

Michael Ende

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Luy: 08.11.2011 23:37.

08.11.2011 23:36 Luy ist offline E-Mail an Luy senden Beiträge von Luy suchen Nehme Luy in deine Freundesliste auf
Krabbentaucher Krabbentaucher ist männlich
Schüler

images/avatars/avatar-50145.jpg

Dabei seit: 21.05.2007
Herkunft: Vogelfelsen



Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden      Zum Anfang der Seite springen

Der Spiegel-Artikel bietet leider keine taugliche Diskussionsgrundlage. Dazu ist er zu kurz.

In der Regel ist es so, daß Ersttäter, denen mehrfacher (sagen wir, dreifacher) sexueller Mißbrauch von Kindern (eines Kindes) nachgewiesen wird, darum bibbern müssen, ob sie noch eine Bewährungsstrafe - d. h. eine Freiheitsstrafe bis 2 Jahren, denn darüber ist immer Brummen angesagt - bekommen.

Wie so etwas bei 340facher Begehung zustandekommt, weiß ich nicht. Dazu muß man wohl den Inhalt der Verhandlung kennen, also den Prozeßstoff.

Was die Rechtsmittelmöglichkeit der StA angeht: Sie kann binnen einer Woche Revision einlegen, sofern der Sitzungsvertreter nicht nach der Urteilsverkündung auf Rechtsmittel verzichtet hat.

Manchmal gibt es einen Deal, um einen umfangreichen Prozeß mit entsprechender Belastung des Opfers zu umgehen. Dann könnte man etwa aushandeln, daß die StA auf Rechtsmittel verzichtet, sofern sich das Urteil in einem bestimmten Bereich bewegt.

Zur Gesamtstrafenbildung:

Sind die Straftaten tatmehrheitlich begangen - der Fortsetzungszusammenhang als tateinheitliche Begehung ist schon vor mehr als 15 Jahren vom BGH verworfen worden -, wurde früher die höchste Einzelstrafe als Einsatzstrafe voll übernommen, die weiteren Einzelstrafen jeweils zur Hälfte. Grund war, daß die Gesamtstrafe nicht die Summe der Einzelstrafen erreichen darf, d. h. daß es einen "Mengenrabatt" gibt. Dem BGH war die dargestellte Berechnungspraxis aber zu mathematisch. Er hat sie daher verworfen und eine Gesamtschau verlangt. Interessanterweise läuft die Gesamtschau heute meistens auf das Ergebnis hinaus, das die alte Rechenmethode ergeben hätte.

Bei vielen gleichförmigen Straftaten ist es auch möglich, sich auf wenige Taten zu konzentrieren, wenn die anderen den Kohl nicht mehr fett machen würden, sich also auf Gesamtstrafmaß nicht auswirken würden.

Zur Strafzumessung:

Das ist ein extrem weites Feld. Da ist zunächst mal das Tatunrecht. Also: Wie schwer wiegt die Tat? Gerade beim sexuellen Mißbrauch von Kindern gibt es eine erhebliche Bandbreite. Das geht los, indem ein Mann sich von einem Kind den Schniedel anfassen läßt, und geht bis hin zur gewaltsamen Penetration oder sogar zu Folterpraktiken und Rudelsex. Das alles muß bewertet werden.

Ganz wichtig ist beim Schuldstrafrecht (das wir nunmal haben, es ist kein Tatstrafrecht) die Frage der Schuldfähigkeit. Diese kann bei Alkoholisierung herabgesetzt sein. Dabei stellt sich aber auch die Frage, ob eine actio libera in causa vorliegt, also eine Alkoholisierung nach dem Tatentschluß, die gewissermaßen der Enthemmung dient. Dann spielt die Schuldunfähigkeit bei der Tat keine Rolle.

Eine persönliche Tatdisposition, die nicht verschuldet ist, kann wichtig sein.

Ganz besonders kommt es auf etwaige Vorbelastungen an. Sind sie nicht einschlägig, können sie auf einen Unwillen des Täters hindeuten, sich gesetzestreu zu verhalten. Sind sie einschlägig, umso schlimmer. Strafmildernd wird berücksichtigt, wenn keine Vorbelastungen vorliegen.

Wichtig ist auch das Nachtatverhalten:

- Geständnis?
- Reue?
- Bemühen, Umstände abzustellen, die zur Tat beigetragen haben und eine Wiederholung befürchten lassen?
- Sozialprognose?

Das sind alles nur allgemeine Ausführungen. Sie sollen aber deutlich machen, daß die Sache zu kompliziert ist, um ein Urteil anhand eines sehr kurzen Zeitschriftenberichts zu bewerten.

__________________

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Krabbentaucher: 09.11.2011 01:08.

09.11.2011 01:01 Krabbentaucher ist offline E-Mail an Krabbentaucher senden Beiträge von Krabbentaucher suchen Nehme Krabbentaucher in deine Freundesliste auf
casey
Schüler

Dabei seit: 09.07.2009

Themenstarter Thema begonnen von casey


Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden      Zum Anfang der Seite springen


Stimmt natürlich. Gestern abend hab ich beim googlen keinen anderen Artikel gefunden, jetzt grade aber diesen hier: Da stehen ja schon mehr Details.

Erstmal bin ich froh für das Mädchen, dass es nicht zur Penetration gekommen ist, und weiß natürlich, dass das juristisch einen Unterschied macht. Was ich nicht verstehe ist, warum die Staatsanwaltschaft offensichtlich gar nicht mehr gefordert hat. Es hat doch keine Auswirkungen, wenn die Staatsanwaltschaft eine hohe Strafe fordert und das Gericht dem nicht folgt, oder? Also warum so zurückhaltend?
Reue, Geständnis, schön und gut - aber bei Fällen, die sich über 6 Jahre zogen, fällt es mir verdammt schwer, besonderes Verständnis für den Täter aufzubringen und zu glauben, dass er die Sache wirklich bereut (höchstens bereut, dass es letztendlich rausgekommen ist).

Ich finde es ja auch gut, dass man den Opfern solcher Taten die Last eines Prozesses ersparen will und daher auf Videoaufzeichnungen etc. zurückgreift, aber wenn dies zur Konsequenz hat, dass der Täter bei solchen Prozessen am Schluss immer milder bestraft wird (das ist zumindest mein Eindruck), fände ich es doch anders besser.

Saudämlich finde ich den Spruch des Richters "wäre das Opfer erwachsen gewesen, hätte es sich um Exibitionismus gehandelt".
Ja, und hätte die Tussi, die gestern auf dem Nachhauseweg von der Disco von einem Typen in den Busch gezerrt und vergewaltigt worden ist der Sache zugestimmt, dann wärs ein schöner One-Night-Stand gewesen oder was Vogel zeigen
Denn das Opfer IST NUN MAL NICHT ERWACHSEN! Und damit ist es sexueller Missbrauch, egal was es gewesen wäre, wären die Umstände anders gewesen! Unfassbar!!

Davon ab bin ich weiterhin der Meinung, dass man von einem Alkoholiker nicht sagen kann, dass er geheilt ist, jedenfalls ganz bestimmt nicht nach nur eineinhalb Jahren. Bzw. eigentlich kanns ja gar nicht so lange gewesen sein. Der letzte Vorfall war ja Mai 2010, bis er dann in Therapie ging und diese auch abgeschlossen hat muss es ja nochmal einige Zeit gedauert haben. Die Therapie in dem Zentrum, in dem ich mal Praktikum gemacht habe, hat 9 Monate gedauert, dazu kam vorher die Entgiftung. Der Kerl kann also maximal 8 Monate aus der Therapie entlassen sein. Kein Psychologe würde nach einer so kurzen Zeit eine halbwegs sichere Prognose stellen!
Das zeigt einfach, dass da beim Richter überhaupt kein psychologisches Basiswissen vorhanden ist. Gibt es da keine Berater? @Krabbentaucher, müsst ihr da keine Vorlesungen zu besuchen?


Das ist wieder extrem schwarz gemalt. Deutsche Gefängnisse sind bestimmt nicht die rosaroten Kuschelfabriken, als die gewisse konservative Kreise sie gern sehen wollen, aber auch nicht so brutale Gulags, als die du sie jetzt hinstellst.
Außerdem muss man ja mal sehen, wer das ist, der da in den Knast kommt, und vor allem für was. Dass ein junger Mann mit schlechten sozialen Background, der vorher kleinere Einbrüche ohne gewaltätige Beteiligung begangen hat, im Knast wahrscheinlich mit Personen zusammentrifft, die ihm viel schlimmere Ideen einpflanzen könnten, ist klar. Aber bei sexuellen Missbrauch sehe ich diese Gefahr nicht gegeben.
Ähm, meinst du mit "Borderlin" Borderliner? Ich wüsste jetzt nicht, warum Borderliner eine schlechtere Prognose haben sollten als andere. Meine beste Freundin ist Borderlinerin, ich kenne aber noch mehr Betroffene. Zwar weiß ich mehr darüber Bescheid, wie sich diese Störung bei Frauen auswirkt, es würde mich jetzt aber sehr überraschen zu hören, dass männliche Borderliner unverbesserliche Sexualstraftäter sind. Das ist kein Krankheitsbild, das für eine gesteigerte Gewaltbereitschaft der Betroffenen bekannt ist. Meinst du vielleicht Sozio-/Psychopathen?

__________________


09.11.2011 07:16 casey ist offline E-Mail an casey senden Beiträge von casey suchen Nehme casey in deine Freundesliste auf
Luy
Schüler

Dabei seit: 05.09.2011
Herkunft: Nimmerland



Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden      Zum Anfang der Seite springen



Wieder? Nun ja, ich denke ich habe dir in dem Schulthread sehr ausführlich erklärt, warum mein Standpunkt gegenüber der Schule so und nicht anders ist. Du musst diesen Standpunkt nicht übernehmen. Aber sowas als "schwarz malen" zu sehen ist in meinen Augen fast schon eine Begründung, um sich damit nicht so auseinanderzusetzen. Für diesen Standpunkt lassen sich auch recht gute Belege und es ist vll eher die Frage, inwieweit man das überhaupt wissen/akzeptieren will und mit diesem Widerspruch leben kann (versteh das bitte nicht als Angriff, aber ich erinnere mich noch gut daran, dass ich einer Lehrerin dieses Buch von der Czerny auslieh). Für mich hat das mehr was mit "klar sehen" zu tun; es hat meine eigene Haltung in und während meiner Schulzeit völlig verändert. Für mich gibt es einfach keine Entschuldigung mehr für dieses Schulsystem in Richtung dieser "reformerischen" Haltung a la "mehr Lehrer", "kleinere Klassen" usw. All das wird nichts ändern. Fast alle vermeintlich gewollten Ziele werden in der Schule verfehlt. Aber zurück zum Thema. "Schwarzmalerei" ist für mich u.U. die Annahme, unser Rechtssystem ist prinzipiell richtig, alles was so und so ist gehört bestraft. Bestrafung dient letzlich zur Befriedigung der Rachegelüste der Gesellschaft. Das finde ich irgendwie....bedenklich, wenn wir auf sowas angewiesen sind.

Ich denke, es ist völlig klar, dass es in Gefängnissen klare Hierarchien gibt und hin und wieder auch Übergriffe stattfinden. Ich vermute bloß, dass die Dunkelziffer (sowie bei allen Sexualstraftaten) noch wesentlich höher sein wird, weil sie nicht zur Anzeige gebracht werden (können).

Ich will natürlich nicht sagen, dass Borderliner eine schlechtere Prognose haben. Ich meine nur: Es gibt durchaus auch Leute, die vergewaltigen und das einen psychischen Hintergrund hat (weswegen auch die Frage wäre, wieso die ins Gefängnis gekommen und nicht in die geschlossene Psychiatrie). Ich kenne auch jemanden mit Borderline. Ich würde daher nicht sagen, dass diese Leute zwangsläufig gefährlich sind. Fairerweise würde ich aber anmerken, dass sie durchaus zu...äh...nicht ganz harmlosem Verhalten neigen. Was aber ja auch wiederum Gründe hat.
Viele "Opfer" von sexualisierter Gewalt werden - entgegen landläufiger Meinung - gar nie gewalttätig oder irgendwie gefährlich. Aber Frauen neigen (aus Sozialisation oder warum auch immer) dazu, Gewalt gegen sich selbst zu richten, Männer gegen andere. Das wäre so das ziemlich typische - wobei man da auch mal festhalten müsste, dass Frauen keineswegs "weniger" Gewalt begehen, die Adressaten sind eben nur andere. Das Problem mit diesen "Psychopathen" oder in anderen Fällen Borderlinern ist, dass sie ihre Kindheitserlebnisse wiederinszenieren. Das ist wohl aber nur ein sehr kleiner Kreis von männlichen Betroffenen, die das tun (wenige Gewalttäter sind für eine Großzahl von Gewalttaten verantwortlich).

Bestrafung finde ich an sich kritikwürdig. Aus Gefängnissen entspringen nun mal keine besseren Menschen. Zudem verschleiert die Bestrafungspraxis gesellschaftliche Ursachen von Gewalt- und Machtverhältnissen. M.E. nach ist das für die Gesellschaft auch eine recht bequeme Ausrede, da der Gerechtigkeit ja genüge getan ist und man sich zurücklehnen kann. Ich fordere damit nicht die sofortige Abschaffung von jeglicher Rechtsprechung. Aber ich finde es überlegenswert, wann, ob und welche Bestrafung überhaupt angemessen ist.

__________________
"Es gibt Reichtümer, an denen man zugrunde geht, wenn man sie nicht mit anderen teilen kann."

(aus Momo)

Michael Ende

Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Luy: 09.11.2011 21:56.

09.11.2011 21:24 Luy ist offline E-Mail an Luy senden Beiträge von Luy suchen Nehme Luy in deine Freundesliste auf
Krabbentaucher Krabbentaucher ist männlich
Schüler

images/avatars/avatar-50145.jpg

Dabei seit: 21.05.2007
Herkunft: Vogelfelsen



Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden      Zum Anfang der Seite springen



Kurze und klare Antwort: Nein.

In der ersten, der universitären Stufe der Juristenausbildung wird eine auf die Psychologie zielende Vorlesung überhaupt nicht angeboten. Psychologie als solche findet nicht statt.

Allenfalls nebenher wird mal kurz für eine Viertelstunde darauf Bezug genommen, und zwar im Zusammenhang mit § 20 StGB (Schuldunfähigkeit). Dann wird kurz erläutert, daß die Fassung von § 20 StGB mit verschiedenen psychologischen Schulen zu tun hat, die einander nicht grün sind und zwischen denen der Gesetzgeber sich nicht entscheiden wollte. Wer zusätzlich die nicht verpflichtende Vorlesung "Strafen und Maßnahmen" hört, wird in einer knappen Doppelstunde (wenn's hoch kommt) in die verschiedenen Macken eingeführt. Das Zeug wird dann notiert und nie wieder angesehen, weil es ja doch nicht abgeprüft wird.

In der zweiten Stufe der Juristenausbildung, dem Referendariat, kommt die Psychologie ebenfalls nur in homöopathischen Dosen vor.

Hier geht es dann um die Aussagepsychologie. Aber das sind vielleicht zehn Minuten, und die Quintessenz ist: "Zeugenaussagen sind unsicher, und wenn jemand nur zum Kern aussagt, aber kein Randdetailwissen hat, ist was faul."

Wer von einem deutschen Juristen, sei es ein Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt, auch nur rudimentärstes psychologisches Basiswissen erwartet, liegt falsch. Mehr als Alltagsüberzeugungen ist schlicht nicht vorhanden, weil es nicht vermittelt wird.

Noch ärger: In der Ausbildung wird das sogar ausgeblendet. Wann immer eine Strafrechtsklausur darauf hinauslaufen KÖNNTE, daß ein Prüfling auf die Idee kommen KÖNNTE, daß die Frage der Schuldfähigkeit eine Rolle spielen KÖNNTE (§§ 20, 21 StGB), dann steht in den Bearbeiterhinweisen: "Zu §§ 20, 21 StGB ist keine Stellung zu nehmen." Der Grund dafür ist wohl, daß mit Klausuren juristische Fertigkeiten geprüft werden. Psychokram ist keine juristische Fertigkeit und bleibt deshalb außen vor. Ende im Gelände.

__________________

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Krabbentaucher: 09.11.2011 22:15.

09.11.2011 22:14 Krabbentaucher ist offline E-Mail an Krabbentaucher senden Beiträge von Krabbentaucher suchen Nehme Krabbentaucher in deine Freundesliste auf
Medivel Medivel ist männlich
Schüler

images/avatars/avatar-62811.jpg

Dabei seit: 29.08.2005
Alter: 38



Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden      Zum Anfang der Seite springen

Und sowas nennt sich dann wohl Objektivismus im Strafrecht und wird auch noch von allen hochgejubelt Traurig
Mein Bild von den engstirnigen, kleingeistigen Paragraphenreitern (nichts gegen dich Krabbentaucher Augenzwinkern ) in ihren Roben wird gerade mal wieder bestens bestätigt.
Hauptsache jedes bisschen Menschlichtkeit und Einfühlungsvermögen im Keim ersticken, das da evtl. aufkommen könnte.
Im Lichte dessen wundern mich so manche jüngeren Urteile im Sozialrecht überhaupt nicht...


Aber werden genau dafür nicht extra Psychologen zur Verhandlung vorgeladen, die den geistigen Zustand des Angeklagten und die psychologischen Umstände der Tat prüfen sollen, weil die Juristen davon schlichtweg keine Ahnung haben?

Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von Medivel: 10.11.2011 06:48.

10.11.2011 06:41 Medivel ist offline E-Mail an Medivel senden Beiträge von Medivel suchen Nehme Medivel in deine Freundesliste auf
Krabbentaucher Krabbentaucher ist männlich
Schüler

images/avatars/avatar-50145.jpg

Dabei seit: 21.05.2007
Herkunft: Vogelfelsen



Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden      Zum Anfang der Seite springen

Ja, natürlich werden psychologische Gutachten eingeholt, die in der Regel vom Sachverständigen in der Hauptverhandlung mündlich erstattet werden. Die Richter (und überhaupt alle verfahrensbeteiligten Juristen) sind letztlich auf die Einschätzung des Sachverständigen angewiesen.

Das ist aber nur natürlich. Ein Jurist kann nicht Fachmann für alles sein. Deshalb wird bei Verkehrsunfällen auch mal ein unfallanalytisches Gutachten eingeholt. In Bausachen wird das Gutachten eines Bauingenieurs eingeholt und so weiter.

Gerade in Sexualstrafsachen wird IMMER ein psychologisches Gutachten eingeholt. Wird das unterlassen, handelt es sich um einen Verfahrensfehler, der in der Revision ohne weiteres zur Aufhebung des Urteils führt.

__________________

11.11.2011 01:25 Krabbentaucher ist offline E-Mail an Krabbentaucher senden Beiträge von Krabbentaucher suchen Nehme Krabbentaucher in deine Freundesliste auf
casey
Schüler

Dabei seit: 09.07.2009

Themenstarter Thema begonnen von casey


Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden      Zum Anfang der Seite springen

@Krabbentaucher: Du hast natürlich Recht, dass ein Jurist nicht Experte für alles sein kann. Dennoch empfinde ich dieses fast vollständige Ausblenden des Themas in der Ausbildung, so wie du es geschildert hast, als höchst bedenklich. Das macht mich auch echt baff. Und meine Idee mit dem flächendeckenden Psychologieunterricht gefällt mir ehrlichgesagt immer besser.


Es gibt nunmal keine Alternative zu Gefängnissen, zumindest in vielen Fällen. Ich bin auch dafür, dass die psychologische Betreuung in Gefängnissen ausgeweitet werden sollte, aber abschaffen kann man sie schlicht und ergreifend nicht. In wenigen Fällen (Psychopathen) bringt auch keine Therapie der Welt was.


Ich habe zufällig letzte Woche erst an der Uni eine Veranstaltung mit dem Thema "Vergewaltigung - Mythos und Wirklichkeit" besucht. Da wurde konstatiert, dass die meisten Vergewaltiger eben KEINE psychische Erkrankung haben, das ist also auch nur ein weiterer Mythos.
Wobei ich dem nicht unbedingt zustimmen würde. Für mich ist jeder, der eine Gewalttat einfach nur aus Lust an der Gewalttat begeht, in gewisser Hinsicht gestört, auch wenn die gängige Definition eine andere ist.


Ich finde es etwas bedenklich, wie du hier die Begriffe durcheinander wirfst. Ein Borderliner zeichnet sich zwar wirklich durch eine schlechte Impulskontrolle aus, was bei Reizung durchaus zu Gewaltakten führen kann, aber sexualisierte Gewalt ist da doch ein ganz anderer Schuh. Borderliner sind auch anders als Psychopathen keinesfalls antisozial. Das sind zwei völlig verschiedene Krankheitsbilder, die man überhaupt nicht vergleichen kann. Und bei JEDEM Borderliner - egal ob männlich oder weiblich - tritt immer auch selbstverletztendes Verhalten auf, auch wenn Männer normalerweise in der Tat eher dazu neigen, ihre Aggressionen nach außen zu richten.

__________________


13.11.2011 22:17 casey ist offline E-Mail an casey senden Beiträge von casey suchen Nehme casey in deine Freundesliste auf
Seiten (2): [1] 2 nächste » Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Harry Potter Xperts Forum » Muggelwelt » Politik und Gesellschaft » sexueller Missbrauch vor Gericht...

Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH