Kindermörder erhält 3000€ Schmerzensgeld |
Lord Potter
Schüler
Dabei seit: 23.05.2007
Alter: 32
Herkunft: M bald L
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Ich wage einfach mal das hier aufzugreifen auch wenn es nicht an mich gerichtet war.
Ich verlange keine Folter für solche Menschen.
Das was ich will sind vernünftige Gefängnisse. Es sollte eine Strafe sein dort eingesperrt zu werden. Aber jetzt mal ernsthaft, wenn ich so unsere Gefängnisse sehe finde ich dass kein bisschen Abschreckend.
Fernsehn, Bücher oder sogar ein PC in der Zelle, Hofgang ohne ende, Besuche von jeglichen Angehörigen und am ende sogar noch ein "Kuschelraum".
Mit der ausnahme das man nicht auf die freie Welt los gelassen wird hat man meiner Meinung nach einfach zu viele Freiheiten im Knast.
5 m² Zelle mit Klo, Pritsche und ein kleines Fenster, 3x die Woche Duschen, 1 Stunde Hofgang am Tag und für jegliche anderen Angenehmlichkeiten muss einfach gearbeitet werden um das Gefängnis zu versorgen und sauber zu halten. Erst dann gibt es Zugeständnisse wie Bücher, TV, Besuch oder dergleichen. Sollte jedoch wieder Ärger gemacht werden, werden diese Annehmlichkeiten wieder gestrichen. Das kann dann auch nach je nach schwere des Verbrechens variieren. Also das z.B ein einfacher Dieb mehr Zugestänisse hat als ein Mensch der wegen Körperverletzung sitzt.
Das Gäfgen diese 3000 nun bekommen hat ist in meinen Augen eine Schweinerei vorallem da er ja eh 12.000 euro Schulden durch das Gerichtsverfahren hat so weit ich weiß.
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04.08.2011 21:28 |
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Bernhard Nowak
Schüler
Dabei seit: 26.08.2004
Alter: 60
Herkunft: Rödermark
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Aus meiner Sicht ist das Urteil - so abscheulich die Taten von Magnus Gaefken auch sind - rechtlich in Ordnung, wie es folgender Artikel auch darstellt:
Unser Rechtsstaat verbietet die Folter und auch die Androhung der Folter. Dagegen wurde verstoßen, dafür steht Gaefken eine Entschädigung zu. Gaefken hat glücklicherweise kein Schmerzensgeld erhalten und die Entschädigung ist - wie der Spiegel-Artikel ausführt - juristisch nicht zu beanstanden.
Dies ist vom Bauchgefühl sicherlich empörend, aber es ist nun einmal geltendes Recht. Niemand - auch einem verabscheuungswürdigen Mörder - darf in einem Rechtsstaat gefoltert werden oder Folter oder Schmerzen angedroht werden. Dies ist geschehen, die Entschädigung dafür ist gewährt worden. Meines Erachtens konnte der Richter in Frankfurt nicht anders entscheiden.
Dass dieses Urteil von vielen nicht verstanden wird, kann ich gut verstehen, falsch ist es dennoch nicht.
Die Frage ist doch zu stellen: wo wird eine Grenze überschritten, wenn Folter oder Folterandrohung nicht konsequent geahndet werden würde? So sehr ich den damaligen stellvertretenden Polizeipräsidenten Deschner menschlich verstehen kann - vor allem, wenn durch eine solche Folter oder Folterandrohung Jakob von Metzler hätte gerettet werden können - so darf ein solches Verhalten nicht hingenommen werden, weil ansonsten eine Grenze für ähnliche Fälle geöffnet werden kann. Dass Deschner in einer furchtbaren Situatoin war, weil er das Kind retten wollte und darauf hoffte, es durch die Folterandrohung zu ermöglichen, ist die Tragik der Situation. Richterschelte gegenüber dem heutigen Urteil ist m.E. aber unangebracht. Ich teile hier die Meinung des von mir verlinkten Artikels aus Spiegel Online.
__________________ King: You're a monster, Urquhart.
Urquhart:You might very well think that, Sir, but your opinion doesn't count for very much now, does it? Good day, Sir.
Ian Richardson in: "House of cards, Teil 2: To play the King"
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Bernhard Nowak: 04.08.2011 22:25.
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04.08.2011 22:17 |
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Mit der Folter hat die Polizei eine rote Linie übertreten, die sie niemals hätte übertreten dürfen. M. E. ist der verantwortliche Beamte nicht ausreichend zur Rechenschaft gezogen worden. Eine mindestens zweijährige Freiheitsstrafe ohne Aussetzung zur Bewährung, hernach Entlassung aus dem Dienst und Verlust der Versorgungsbezüge wären eine angemessene Sanktion gewesen.
So etwas wie Folter darf es einfach nicht geben.
Ich bin sogar der Meinung, daß Gäfgen gefoltert wurde und ihm nicht nur Folter angedroht wurde. Denn die "Territio" war im Inquisitionsprozeß bereits der 1. Grad der Folter.
Ganz sicher hat Gäfgen ein schweres Verbrechen begangen. Dafür ist er bestraft worden. Er ist zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden, dazu wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, so daß er nicht schon nach 15 Jahren rauskommt. Damit ist seine Straftat gerichtlich abgehakt. Wer die Todesstrafe für angemessen hält, mag sich damit abfinden, daß diese in D abgeschafft ist, wobei ich zugeben muß, daß in Gäfgens Fall die Vorstellung einer Garotte ihren Reiz hat.
Zivilrechtlich ist es völlig korrekt, wenn er eine Entschädigung für erlittenes Unrecht erhält. Vielleicht sind 3.000 Euronen dafür sogar etwas knickerig.
Man müßte jetzt nur einen Weg finden, ihn zivilrechtlich für das Leiden seines Opfers in Anspruch zu nehmen, so daß er von der Penunze nichts hat. Die Eltern sind schließlich die gesetzlichen Erben des Opfers. Ich weiß nicht, welche Schritte sie unternommen haben, aber hier könnte die dreijährige Verjährungsfrist (Jahresendfrist) zugeschlagen haben. Der Mord liegt immerhin knapp 9 Jahre zurück.
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04.08.2011 23:43 |
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Ich und so
Schüler
Dabei seit: 20.03.2010
Alter: 29
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Unsere Gesellschaft hat sich in den letzten zweihundert Jahren vorangekämpft. Sie hat Recht und Gesetz etabliert, jedem Menschen Rechte und Freiheiten zugestanden und die Gleichheit aller Menschen gewährleistet.
Man sollte sich einfach ins Gedächtnis rufen, wie unglaublich gut wir es haben, in einer Gesellschaft wie der unseren leben zu können, in der unabhängig über die Auslegung von Recht und Gesetz entschieden wird und man nicht der Willkür der Polizei, des Staats oder eines Gerichts unterworfen ist.
Die Menschenrechte sind unter absolut allen Umständen zu berücksichtigen und wenn es tatsächlich möglich ist, sie zu ignorieren und ungeschoren davonzukommen, bewegen wir uns auf einen Unrechtsstaat zu.
Natürlich ist unser Staat nicht perfekt, aber solange es jedem Menschen in diesem Land möglich ist, vor Gericht zu ziehen und Verletzungen seiner Rechte anzuklagen, ist es gut.
Und das sollten bitte alle zur Kenntnis nehmen.
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05.08.2011 02:38 |
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casey
Schüler
Dabei seit: 09.07.2009
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Na wenn du so gut darüber Bescheid weißt, wann die BILD was für Umfragen startet, dann scheinst du dort ja selbst zu lesen, was?
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Ich kaufe sie nie, aber ich lese sie so oft ich sie in die Finger kriegen kann. Ich weiß gerne darüber Bescheid, worüber sich die tumbe Masse mal wieder ereifert.
Die Frage ist, was schlimmer ist: Die BILD zu lesen oder eine Ideologie zu leben, welche die BILD quasi gepachtet hat, wie du.
Wer spricht von dem Polizisten? Ich habe nicht geschrieben, dass Befriedigung empfunden hätte. Lies doch beim nächsten Mal einfach genauer nach, bevor du antwortest.
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Du hast meinen Beitrag und damit meine Intention, in diesem Zusammenhang über den Polizisten zu reden, offensichtlich nicht verstanden. Lies doch beim nächsten Mal einfach genauer nach, bevor du antwortest.
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05.08.2011 04:01 |
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Wie ich heute in der Samstagszeitung gelesen habe, bekommt Gäfgen von den 3.000 Öcken nichts. Grund: Er hat noch mehr als 70.000 Euro Schulden aus seinem Mordprozeß beim Staat. Da wird die Aufrechnung erklärt. Außerdem muß er 70 % der Anwaltskosten des Staates bezahlen, da er nur zu 30 % obsiegt hat.
Meiner Meinung nach sollte man versuchen, diesen Folterpolizisten Daschner zur Zahlung der 3.000 heranzuziehen. Schließlich haftet ein Beamter persönlich für Schäden, die er seinem Dienstherrn vorsätzlich zufügt. Das dürfte hier ja wohl geschehen sein.
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06.08.2011 14:30 |
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casey
Schüler
Dabei seit: 09.07.2009
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Offensichtlich stimmt das doch nicht, da war die Staatsanwältin etwas voreilig:
Quelle:
Ich finde übrigens, man kann es bei diesem Fall und der Diskussion über Menschenrechte auch in die andere Richtung übertreiben. Die Menschenrechte müssen geachtet werden, das Urteil ist rechtens, ich bin begeistert von unserem Rechtsstaat, aber toll finde ich das trotzdem nicht und den Daschner kann ich in seinem Handeln vollkommen verstehen. Ihn jetzt als "Folterpolizisten" zu bezeichnen (stimmt sowieso nicht, er hat ja gar nicht gefoltert) oder gar die Empörung über das Urteil angeblich überhaupt nicht nachvollziehen zu können (@Harry), zeugt für mich auch nicht gerade von Empathie. Es wirkt sogar ziemlich abgebrüht und kalt.
Das finde ich fast genauso schlimm, wie die Heugabeln zu wetzen und ohne Beachtung der Menschenrechte auf unseren in diesem Fall so hervorragend integeren Staat zu schimpfen.
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06.08.2011 15:21 |
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potterfan88 unregistriert
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Wenn der Typ jemanden umgebracht hätte den/die ich kenne ....
Wass ich mit dem Typen angestellt hätte !
Was war das denn für ein richter ej ich hätte dem soviel schmezensgeld gegeben 00,00 €
Naja die Deutsche Justiz eben in China hätten die den direkt erschossen !
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06.08.2011 15:39 |
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was bin ich froh, dass wir hier nicht in China sind.
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06.08.2011 16:05 |
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Lord Dingsda
Schüler
Dabei seit: 21.08.2006
Alter: 37
Herkunft: London bzw. Hannover
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Wir leben in einem Rechtsstaat und in dem sind (glücklicherweise) Folter und die Androhung dieser nuneimal verboten.
Geschmackvoll oder Respektvoll von Gäfgen ist das natürlich nicht, aber darum geht es ja eigentlich auch nicht. Wir sollten lieber froh sein, in einem freien Land wie Deutschland leben zu können.
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06.08.2011 19:50 |
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Sam Chaucer
Schülerin
Dabei seit: 10.04.2007
Alter: 34
Herkunft: Chaucer Manor Pottermore-Name: AsphodelusMist13603
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Danke. Ist ein Mord nicht schlimm genug, muss man da noch Sachen erfinden, die einfach nicht stimmen, um den ganzen Sachverhalt künstlich zu dramatisieren?
Ich bin nicht der Meinung, dass das Urteil der Skandal ist, zu dem es jetzt hochgepusht wird, im Gegenteil, ein Skandal wäre es gewesen, wenn Magnus Gäfgen keine Entschädigung zugesprochen worden wäre. An Gesetze und insbesondere an die Menschenrechte muss sich gehalten werden, von Polizisten noch mehr als von jedem anderen. Dass Magnus Gäfgen eine verachtenswerte Tat begangen hat, ist ja richtig. Aber genau daran muss sich ein Rechtsstaat messen lassen: Ob das Prinzip "Gleiches Recht für alle" auch dann noch verfolgt wird, wenn es um eine Person geht, die, sagen wir mal, kein Sympathieträger ist. Der Witz bei den Menschenrechten und bei Gesetzen ist ja eben, dass sie nicht nur dann gelten, wenn einem gerade danach ist.
Übrigens hasse ich es regelrecht, wenn ein Verbrecher als "Monster", "Bestie", "Ungeheuer" etc. tituliert wird. Wer Täter entmenschlicht, will auf eine ziemlich plumpe Art von sich schieben, dass Brutalität, Grausamkeit, Habgier etc. eben doch menschlich sind (was ja nicht heißt, dass man sie in einer Gesellschaft akzeptieren muss).
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Meine erste Fanfiction (spoilerfrei!):
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Und mein
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07.08.2011 01:58 |
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Bernhard Nowak
Schüler
Dabei seit: 26.08.2004
Alter: 60
Herkunft: Rödermark
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Das Land Hessen legt Berufung gegen das Urteil ein, wie der hessische Innenminister Boris Rhein heute mitteilte:
__________________ King: You're a monster, Urquhart.
Urquhart:You might very well think that, Sir, but your opinion doesn't count for very much now, does it? Good day, Sir.
Ian Richardson in: "House of cards, Teil 2: To play the King"
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22.08.2011 21:59 |
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Rausgeschmissenes Geld. Da die Gebühren in der Berufung höher sind als in der ersten Instanz, sollte das Land Hessen hoffen, daß die Berufung gem. § 522 ZPO im Beschlußwege verworfen wird. § 522 ZPO läßt dem Berufungsgericht die Möglichkeit, eine offensichtlich unbegründete Berufung ohne mündliche Verhandlung zu verwerfen.
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22.08.2011 23:43 |
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Devaki
Schülerin
Dabei seit: 05.08.2007
Alter: 33
Herkunft: Österreich Pottermore-Name: GoldKey16284
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Wir alle lernen schon bereits in jungen Jahren was falsch und was richtig ist.
Später werden wir immerwieder,
egal in welcher Form mit dem Gesetz konfrontiert.
Wir wissen, dass wir nicht töten dürfen,
sei es aus ethnischen Gründen oder weil es das Gesetz so sagt.
Fakt ist, dieser...Mensch hat ein Kind getötet.
Es ist in seinem vollen Bewusstsein und dem
Bewusstsein das er damit ein Gesetz bricht geschehen.
Quelle:
Nein, diese Person hat sich jegliches Recht auf ein
normales oder anständiges Leben verwirkt.
Wofür sollte er Schmerzensgeld erhalten?
Dafür, dass er einen kleinen unschuldigen Jungen
rein aus Habgier und Lust getötet hat?
Welche Menschenrechtsorganisation setzt sich dafür ein
die Bevölkerung vor (Sexual)Straftäter,
besonders jene die sich an Kindern vergreifen, zu schützen?
Hat er denn den Jungen, Jakob, gefragt ob er am Leben bleiben will?
Er hat sich keine Sekunde lang um das Leben eines unschuldigen,
11 Jährigen geschert.
Leider ist es in Österrech genauso wie in Deutschland,
Täterschutz geht immer vor.
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23.08.2011 13:20 |
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