Inzest- Persönliche Meinung |
casey
Schüler
Dabei seit: 09.07.2009
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Also sorry, aber diesen Fall als "nicht ganz selten" zu bezeichnen, ist wohl maßlos übertrieben. Das sind Einzelfälle, bei denen so viele Zufälle aufeinander treffen müssen, dass es jeder Wahrscheinlichkeit spottet.
Zur Frage: Nein, diese Pärchen müssen in meinen Augen nicht bestraft werden, denn für mich zählt bei Inzest nicht das Blut, sondern das Verhältnis. Wer sie kein Bruder-Schwester-Verhältnis hatten, weil sie gar nicht miteinander aufgewachsen sind, ist das für mich keine Inzest in dem Sinn. Man kann ja nicht riechen, dass man verwandt ist (also, eigentlich ja doch: Die Pheromone, die jeder Mensch ausströmt, wirken auf andere Menschen umso attraktiver, je unterschiedlicher die Gene sind, also sollten Geschwister sich eigentlich nicht anziehend finden, aber in unserer heutigen Zeit sind die Hormone durch Pille, Verunreinigungen im Trinkwasser, Medikamenten in der Nahrung etc. sowieso komplett durcheinander).
Also finde ich, dass dieses Pärchen in diesem Fall heiraten und Kinder kriegen darf. Doch bin ich bei diesen Fällen
absolut deiner Meinung.
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03.08.2011 14:52 |
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MiniGinny
Schülerin
Dabei seit: 12.08.2006
Alter: 41
Herkunft: Hufflepuff Pottermore-Name: WatchSnitch27368
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Ich finde es nicht ganz so selten, weil theoretisch jeder Mann zwischen 25 und 35 mein Bruder sein könnte. Ich weiß nämlich, dass ich einen Bruder (naja Halbbruder) in dieser Altersklasse habe, nur weiß ich nicht wer er ist und wo er ist und erst recht nicht, ob er weiß, dass er adoptiert wurde. Sollte ich diesen Menschen tatsächlich einmal kennen lernen - falls er noch lebt -, käme das wohlmöglich wirklich erst durch Vergleiche unserer Abstammungsurkunden heraus. Vielleicht kenne ich ihn ja sogar schon...wer weiß. Nur...wie gesagt...wer vergleicht die Teile schon, wenn man nicht weiß, dass man adoptiert wurde? Einfach auf Verdacht würde das wohl niemand machen. Versteh ich ja auch völlig.
Eine meiner Schwestern (Halbschwester) hatte sich auch in ihren Halbbruder verknallt (annähernd gleich alt, gleiche Stadt, zur gleichen Zeit in der gleichen Disco etc.) und es kam nur deswegen nicht zu einer Beziehung zwischen den Beiden, weil sie zufällig herausgefunden hat, wer er ist. Er wuchs nämlich beim gemeinsamen Vater auf (meine Halbschwester in einer anderen Familie) und wusste nicht, dass er noch Geschwister hat. Er wollte es aber auch nie wissen, soweit ich informiert bin.
B. (meine Halbschwester) und ich haben dieselbe Mutter, aber verschiedene Väter. V. (B.s Halbbruder) hat denselben Vater wie B., aber eine andere Mutter. Somit ist V. nicht mit mir verwandt, auch wenn B. und ich Halbgeschwister sind. Verwirrend, ich weiß.
Sicher, es ist nicht in jeder 2. oder 3. Beziehung so, aber es kommt eben vor und ist wirklich nicht so selten wie man denkt. Es muss nur einer der Beiden nicht wissen, was los ist und schon ist es passiert. Klar, man erzählt sich mit der Zeit so ziemlich alles (mein Mann weiß ja auch, dass ich adoptiert bin), aber wenn einer der Beiden es nicht weiß (so wie bei B. und V.), dauert es eben, bis man herausfindet, wer der jeweils andere ist. Und manchmal ist das eben erst beim Standesamt der Fall.
Was die Pheromone angeht, hast du natürlich recht. Ich möchte nicht wissen, was uns da alles reingeknallt wird und unseren Hormonhaushalt durcheinander bringt, wovon wir gar nichts wissen. Allerdings heißt das ja nicht, dass man automatisch denkt "Ok, wir können uns nicht riechen, also könnten wir Geschwister sein." So jemanden kenne ich nämlich noch aus meiner Lehre und er ist definitiv nicht mit mein Bruder. Er war nämlich mein Chef und somit (mit schon damals 50+) viel zu alt, um mein Bruder zu sein. Und ich habe nur 1 Bruder.
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von MiniGinny: 03.08.2011 16:11.
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03.08.2011 16:09 |
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Polaris
Schüler
Dabei seit: 21.01.2006
Herkunft: o,7 Grad vom Himmelsnordpol
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Pädophilie hat mit Missbrauch zu tun. Nur weil man ein Kind missbraucht, ist man nicht automatisch pädophil und nur weil man pädophil ist, ist man kein Vergewaltiger.[/quote]
Ich habe noch von keinem einzigen Fall gehört, in dem ein (Groß-)Elternteil eine sexuelle Beziehung zu einem bereits Nachkommen aufzunehmen wünschte und dies auf die Zustimmung des Kindes/Enkels traf.
Und natürlich ist ein Pädophiler nicht automatisch ein Mißbraucher oder ein Vergewaltiger. Nur, falls er/sie seine Fantasie in der Realität auslebt. Und genau das ist ja - völlig unabhängig vom Verwandschaftsgrad - in jedem Fall strafbar.
(Groß-)Väter (ich vernachlässigel die Mütter, da sie nur einen geringen prozentsatz der Täter stellen) suchen sich ihre Enkel/Kinder als Sexualpartner aus, weil diese verfügbar und wehrlos sind und in der Regel ihren Übergriffen nicht entkommen können. Und wenn sie dann alt genug sind, sich dem eigentlich entziehen zu können, haben die Täter ihre Opfer manchmal psychologisch schon so weit im Griff, dass diese nicht mehr aufzumucken oder den Kontakt abzubrechen wagen.
Ich habe noch von keinem einzigen Fall gehört, in dem sich eine erwachsene Person Sex mit den eigenen Eltern oder Großeltern wünscht! *grusel* Solltest du jedoch einen solchen Fall kennen, dann gib doch bitte den Link ein oder zitiere deine Quelle. Ich nehme an, wir sind uns einig, dass Pornofantasien hierbei ausgeschlossen sind, da es sich eben um Fantasievorstellungen handelt, die wegen ihreres Verbotscharakters erotisch wirken, aber von den Konsumenten nicht für eine reale Umsetzung in Betracht kommen.
ich denke, es geht hier im Thread auch eher um Geschwister, die nicht miteinander aufgewachsen sind.
Tatsächlich!?
Ich dachte immer, Strafen hätten eine abschreckende Wirkung! Warum sonst sollte jemand für eine Tat bestraft werden, die ohnehin nicht mehr rückgängig gemacht werden kann?
aber ich hätte nichts dagegen, wenn genau das Gegenteil der Fall wäre. Wenn Beziehungen zwischen Verwandten erlaubt wären.[/QUOTE]
Mit welchem Nutzen und für wen genau?
aber warum denn?[/QUOTE]
Weil nicht jedes Begehren ausgelebt werden muss, wenn nicht klar ist, wie hoch die Zeche dafür ist und wer sie am Ende zahlt.
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FF (Alternative zu Band 7):
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03.08.2011 16:13 |
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Lord Potter
Schüler
Dabei seit: 23.05.2007
Alter: 32
Herkunft: M bald L
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Tatsächlich!?
Ich dachte immer, Strafen hätten eine abschreckende Wirkung! Warum sonst sollte jemand für eine Tat bestraft werden, die ohnehin nicht mehr rückgängig gemacht werden kann?[/quote]
Welcher Tatbestand wiegt wohl schwerer? Der des Inzests oder der des Missbrauchs? Inzest kann bis zu 5 Jahre Knast geben so weit ich weiß. Bei Missbrauch kann das einiges länger werden und in schweren Fällen sogar noch Sicherheitsverwahrung nach sich ziehn.
Ich glaube, es juckt den angehenden Straftäter ehr wenn er wegen Missbrauch eingebuchtet wird als die paar Jahre wegen Inzest. Vorallem da diese Freiheitsstrafe in seltenen Fällen voll abgesessen werden muss.
aber ich hätte nichts dagegen, wenn genau das Gegenteil der Fall wäre. Wenn Beziehungen zwischen Verwandten erlaubt wären.[/QUOTE]
Mit welchem Nutzen und für wen genau?
[/quote]
Warum sollte es Verboten sein? Welchen nutzen hat das? Wenn sich zwei Menschen nun mal lieben und sind nun mal Bruder und Schwester, schön das mag uns vielleicht abartig vorkommen aber gibt uns noch lange nicht das Recht darüber zu urteilen ob diese Beiden nun ihre Beziehung ausleben dürfen oder nicht. So lange das alles auf freiwilliger Basis geschieht sollte da kein Gericht der Welt reinpfuschen dürfen.
aber warum denn?[/QUOTE]
Weil nicht jedes Begehren ausgelebt werden muss, wenn nicht klar ist, wie hoch die Zeche dafür ist und wer sie am Ende zahlt.[/quote]
Du kannst aber schlecht von einem Paar das sich liebt verbieten das sie sich anrühren... das wäre wie das klassische "nur gucken nicht anfassen" und das ist immer noch ziemlich schwer.
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03.08.2011 16:30 |
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casey
Schüler
Dabei seit: 09.07.2009
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Naja, es gibt knapp 10-12 Millionen Männer zwischen 20 und 40 in Deutschland... ich finde schon, dass die Wahrscheinlichkeit, ausgerechnet deinem adoptierten Bruder über den Weg zu laufen und dich in ihn zu verlieben, relativ gering ist!
Aber wer weiß, wieviele Halbgeschwister schon untereinander geheiratet und Kinder bekommen haben. Es kann ja immer sein, dass der Vater unbekannt ist oder dass der eingetragene Vater gar nicht der echte Vater ist. Sowas kommt auch durch einen Check des Stammbuches nicht raus (mein Vater ist z.B. auch offiziell unbekannt und wenn ich ihn nicht kennen würde, bestünde theoretisch die Möglichkeit, dass ich mich in einen meiner zwei Halbbrüder verliebe - wenn die mir nicht so ähnlich sehen würden, dass einem die Verwandtschaft ins Gesicht springt), nur durch einen Gentest, aber wer macht sowas schon nur auf Verdacht.
Wie gesagt, das ist mir eigentlich egal, da das für mich nicht die Art Inzest ist, die ich verurteile.
Edit:
Welcher Tatbestand wiegt wohl schwerer? Der des Inzests oder der des Missbrauchs? Inzest kann bis zu 5 Jahre Knast geben so weit ich weiß. Bei Missbrauch kann das einiges länger werden und in schweren Fällen sogar noch Sicherheitsverwahrung nach sich ziehn.[/QUOTE]
Also ich sehe das so: Für mich muss bei jedem Inzest-Fall innerhalb einer Familie (also nicht zwischen unbekannten Geschwistern) erstmal ein Missbrauchsfall erwägt werden. Da Inzest noch verboten ist, kann jeder Verkehr zwischen einem Vater und seiner Tochter (wenn sie schon erwachsen ist, wenn sie noch minderjährig ist ja sowieso) ohne lästigen Papierkram sofort unterbunden werden. Wäre Inzest nicht verboten, könnte der Vater ja hingehen und sagen: "Jaaa, eigentlich ist das ja total einvernehmlich, wir lieben uns und möchten zusammen sein blabla" und bis das überprüft wird, wenn überhaupt (um ein Gutachten zu erreichen, muss erst einmal ein juristischer Grund vorliegen und den gibt es nicht, wenn die Tochter keine Anstalten macht, sich gegen den Missbrauch zu wehren, weil sie psychisch unter Druck gesetzt wird), leidet die missbrauchte Tochter weiter.
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von casey: 03.08.2011 17:02.
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03.08.2011 16:35 |
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Lord Potter
Schüler
Dabei seit: 23.05.2007
Alter: 32
Herkunft: M bald L
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Tatsächlich!?
Ich dachte immer, Strafen hätten eine abschreckende Wirkung! Warum sonst sollte jemand für eine Tat bestraft werden, die ohnehin nicht mehr rückgängig gemacht werden kann?[/QUOTE] Welcher Tatbestand wiegt wohl schwerer? Der des Inzests oder der des Missbrauchs? Inzest kann bis zu 5 Jahre Knast geben so weit ich weiß. Bei Missbrauch kann das einiges länger werden und in schweren Fällen sogar noch Sicherheitsverwahrung nach sich ziehn.[/QUOTE]
Also ich sehe das so: Für mich muss bei jedem Inzest-Fall innerhalb einer Familie (also nicht zwischen unbekannten Geschwistern) erstmal ein Missbrauchsfall erwägt werden. Da Inzest noch verboten ist, kann jeder Verkehr zwischen einem Vater und seiner Tochter (wenn sie schon erwachsen ist, wenn sie noch minderjährig ist ja sowieso) ohne lästigen Papierkram sofort unterbunden werden. Wäre Inzest nicht verboten, könnte der Vater ja hingehen und sagen: "Jaaa, eigentlich ist das ja total einvernehmlich, wir lieben uns und möchten zusammen sein blabla" und bis das überprüft wird, wenn überhaupt (um ein Gutachten zu erreichen, muss erst einmal ein juristischer Grund vorliegen und den gibt es nicht, wenn die Tochter keine Anstalten macht, sich gegen den Missbrauch zu wehren, weil sie psychisch unter Druck gesetzt wird), leidet die missbrauchte Tochter weiter.[/quote]
Stimmt in dem Fall ist das Gesetzt passend. Aber was ist jetzt wenn es anders rum ist? Wenn es nun mal zwei Geschwister gibt die sich verliebt haben (ist ja alles schon mal da gewesen), sollen die dann für ihre Gefühle bestraft werden?
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03.08.2011 17:10 |
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Nise
Schülerin
Dabei seit: 14.07.2010
Themenstarter
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Naja ob eventueller Missbrauch ein Grund ist, sei mal dahingestellt. Ich glaube nicht, dass es Väter gibt, die ihre Kinder nur nicht missbrauchen weil es verboten ist. Und Adoptivväter dürfen ja auch mit dem volljährigen Kind eine einvernehmlicheBeziehung führen.
Und es ist ja auch nur der Vaginalverkehr verboten, damit eben keine Kinder entstehen können. Da gäbe es auch noch genug andere Möglichkeiten.
Also ich hab immer nur das Gegenteil gelesen und gehört.
[/quote]
Muss mal gucken ob ich diesen Bericht nochmal wiederfinde. Hab das vor ein paar Wochen gelesen. Ich weiß auch nicht wieviel da nun drann ist, aber es gab schon immer irgendwelche wissenschaftlichen Erkenntnisse die irgendwann mal widerlegt wurden oder auch nicht.
Kann ja sein, dass wir uns im Normalfall nicht in Verwandte verlieben, weil wir eben mit ihnen aufwachsen und ständig um uns haben.
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03.08.2011 18:21 |
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Struppi
Schülerin
Dabei seit: 05.09.2008
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Ich bin ganz klar für dieses Gesetz!
Aber ich hab auch "nachbarliche Erfahrungen".
Also bei uns hier in der Straße, hat eine Tochter ein Kind gezeugt mit ihrem "Stief"vater... und der hat noch 2 Jahre zuvor ein Kind mit der Mutter gezeugt...
Nun zieht besagte Stieftochter ihr eigenes Kind und ihre Schwester auf, natürlich auch als Geschwister!
Die Mutter hat den Haushalt und Dorf verlassen, als rauskam das Tochter und Stiefvater was miteinander haben!
Hat sie einfach nicht ertragen!
Und alles legal weil die "Beiden" nicht blutsverwandt sind... Prima!
Das Mädel ist höchsten 20, der Vater 50!
Und die lebten schon ne Weile als Stiefvater und Stieftochter in einem Haushalt Nun als PAAR! Wenn mir dann noch jemand erklärt, dass die Tochter unter "keinen Einfluss" stand...
lg struppi
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03.08.2011 18:48 |
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cal50cartridge
Schüler
Dabei seit: 24.12.2010
Alter: 37
Herkunft: Papenburg
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Selbst wenn dieses Gesetz gekippt werden sollte, wäre diese Konstellation von Vater/Tochter, noch dadurch geschützt durch den Tatbestand "sexueller Missbrauch Schutzbefohlener", zumindest solange das Kind minderjährig ist.
Gut diese ganze adoptionsgeschichte macht irgendwie Sinn, wobei ich, wenn ich rausfinden würde das die Frau mit der ich zusammen bin, meine Schwester ist einen ziemlichen Brechreiz bekommen würde.
Und mal ganz ehrlich. Wer von euch findet seine Geschwister sexuell attraktiv?
Ich habe drei Schwestern und die sind für mich eben meine Schwestern. Ich find sie weder hübsch noch hässlich oder sexy oder so. Die sind halt einfach da.
Was ich wohl mal erlebt habe war bei uns im Jahrgang ein Stiefgeschwisterpaar.
Sie wurde relativ spät, mit 14 glaube ich, adoptiert, und sie und ihr neuer Steifbruder haben sich ineinander verliebt. Da hat eben keiner was gesagt.
__________________ Jeder Tag an dem man nicht gelacht hat, ist ein verlorener Tag
(Charlie Chaplin)
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04.08.2011 11:58 |
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Alex22
Schüler
Dabei seit: 13.03.2008
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Tatsächlich!?
Ich dachte immer, Strafen hätten eine abschreckende Wirkung! Warum sonst sollte jemand für eine Tat bestraft werden, die ohnehin nicht mehr rückgängig gemacht werden kann?[/quote]
Welcher Tatbestand wiegt wohl schwerer? Der des Inzests oder der des Missbrauchs? Inzest kann bis zu 5 Jahre Knast geben so weit ich weiß. Bei Missbrauch kann das einiges länger werden und in schweren Fällen sogar noch Sicherheitsverwahrung nach sich ziehn.
Ich glaube, es juckt den angehenden Straftäter ehr wenn er wegen Missbrauch eingebuchtet wird als die paar Jahre wegen Inzest. Vorallem da diese Freiheitsstrafe in seltenen Fällen voll abgesessen werden muss.
aber ich hätte nichts dagegen, wenn genau das Gegenteil der Fall wäre. Wenn Beziehungen zwischen Verwandten erlaubt wären.[/QUOTE]
Mit welchem Nutzen und für wen genau?
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Warum sollte es Verboten sein? Welchen nutzen hat das? Wenn sich zwei Menschen nun mal lieben und sind nun mal Bruder und Schwester, schön das mag uns vielleicht abartig vorkommen aber gibt uns noch lange nicht das Recht darüber zu urteilen ob diese Beiden nun ihre Beziehung ausleben dürfen oder nicht. So lange das alles auf freiwilliger Basis geschieht sollte da kein Gericht der Welt reinpfuschen dürfen.
aber warum denn?[/QUOTE]
Weil nicht jedes Begehren ausgelebt werden muss, wenn nicht klar ist, wie hoch die Zeche dafür ist und wer sie am Ende zahlt.[/quote]
Du kannst aber schlecht von einem Paar das sich liebt verbieten das sie sich anrühren... das wäre wie das klassische "nur gucken nicht anfassen" und das ist immer noch ziemlich schwer.[/quote]
Warum? Schalke schafft das doch auch schon 53 Jahre mit der Schale
Ne, aber im Ernst: Inzest ist einfach nur eine Riesenschweinerei und das schlimme daran ist, dass es den Leuten weder peinlich ist noch das sie mit einer hohen Wahrscheinlichkeit kranke Kinder in die Welt setzen. Solche Leute gehören einfach nur weggesperrt.
Ne,
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04.08.2011 17:51 |
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casey
Schüler
Dabei seit: 09.07.2009
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Naja, da würde ich wiederum differenzieren. Wenn der Typ erst ihr Stiefvater wurde, als sie schon 14, 15, 16 war, kann sich da meiner Meinung nach kein wirklich elterliches Verhältnis aufbauen und sie wird auch schon alt genug gewesen sein, um nicht alles mit sich machen zu lassen. Da sehe ich dann eher einen Betrug an der Mutter (die aber auch beschissen reagiert, wenn sie ihr Kind bei diesem Kerl lässt und einfach abhaut).
Mein Stiefvater dagegen ist mit meiner Mutter zusammen, seit ich 2 bin (bzw war es, sie haben sich vor 2 Jahren getrennt). Er ist also quasi mein Vater und allein der Gedanke, wenn ich ihn umarme etwas anders zu fühlen als Zuneigung zu ihm als Elternteil... brr.
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04.08.2011 18:03 |
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Struppi
Schülerin
Dabei seit: 05.09.2008
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Nein, er lebte schon länger als Stiefvater dort im Haus!
11 Jahre, soweit ich weiß!
Weiß nicht welche Verbindung er da aufgebaut hatte.. aber "komisch" wirkt das trotzdem...
Mit der Mutter hast du aufjeden Fall recht!
Ich kann immer nur mit dem Kopf schütteln wenn ich die 3 "Geschwister" sehe.
lg struppi
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04.08.2011 18:26 |
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Nise
Schülerin
Dabei seit: 14.07.2010
Themenstarter
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Also ich hab immer nur das Gegenteil gelesen und gehört.
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Muss mal gucken ob ich diesen Bericht nochmal wiederfinde. Hab das vor ein paar Wochen gelesen. Ich weiß auch nicht wieviel da nun drann ist, aber es gab schon immer irgendwelche wissenschaftlichen Erkenntnisse die irgendwann mal widerlegt wurden oder auch nicht.
Kann ja sein, dass wir uns im Normalfall nicht in Verwandte verlieben, weil wir eben mit ihnen aufwachsen und ständig um uns haben.[/quote]
Also den entsprechenden Artikel hab ich absolut gar nicht mehr gefunden, leider. Aber wie gesagt ob da überhaupt was drann war weiß ich auch nicht.
Aber ich hab zumindest was gefunden, das 1. sowieso interessant für das Thema sein dürfte und 2. besagt, dass die natürliche Inzestscheu scheinbar nur für zusammenaufgewachsene Geschwisterpaare besteht und es nichts mit Generkennung oder sowas zu tun hat.
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14.10.2011 00:52 |
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samuel
Schüler
Dabei seit: 25.04.2010
Alter: 36
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Ich habe ja mal eine Zeit lang Jura studiert und in Deutschland gab es einen Inzest-Fall, der bis vor dem BGH ging. Es ging um Geschwister, die getrennt von einander aufgewachsen sind und sich kennen gelernt und verliebt hatten. Sie hatten ein Kind miteinander bekommen und fanden danach heraus, dass sie eigentlich Geschwister sind und haben sich trotzdem noch geliebt. Damals sind sie nicht bestraft wurden, da sie zu dem Zeitpunkt noch minderjährig waren. Danach haben die aber weiter Kinder gezeugt, offenbar mit nicht so gesunden Folgen für eben diese Kinder, und haben dann Gefängnissstrafe aufgebrumt bekommen, die Kinder nahm das Jugendamt ihnen weg.
Nun sollten Richter und Anwälte nicht mit Moralvorstellungen argumentieren, sondern mit dem Gesetz. Doch da der Inzestparagraph überholt ist, mit dem Grundrechten zudem kollidiert, argumentierte man mit herrschenden Moralvorstellungen und kam so zu dem Urteil, dass die Verurteilungen der zwei rechtens ist.
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Ich finde, man sollte eine Grenze dort ziehen, wo es altersmäßig richtig ist. Bei gegenseitigen Einverständnis, sobald alle beide im Erwachsenen-Alter sind, sehe ich keine Probleme, wenn aus diesen -Beziehungen- keine Kinder hervorgehen. Wie das moralisch zu vereinbaren ist, muss dann jeder für sich ausmachen. Voraussetzung ist meines Erachtens, ob beide geistig zurechnungsfähig sind oder eben nicht und kein gegenseitiges Abhängigkeits- und Unterwerfungsverhältnis besteht. Dann sehe ich kein Problem.
Unter Kindern, da reden wir von Doktorspielen, dass ist unter Geschwistern auch okay, so lange es im gegenseitigen Einverständnis geschieht. Aber wirklich nur dann, dann ist es ja in dem Sinne auch kein Inzest, sondern eben Doktorspiel.
Erwachsene und Minderjährige. Ganz klares Nein. Auch ein Nein, bei nicht erfolgten gegenseitigen Einverständnis von Erwachsenen und ein Nein, wenn einer der Partner nicht voll zurechnungsfähig ist. Und ein Nein, wenn Kinder aus dieser Beziehung hervor gehen und man ja nie genau abschätzen kann, wie hoch die gesundheitlichen Risiken sind.
Ansonsten ist das ein moralisches Problem, was jeder mit sich selbst ausmachen dürfen sollte. Für mich persönlich wäre es nicht gangbar.
__________________ "Dobby hat sich zur Strafe die Hände gebügelt."
Meine Fanfictions:
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16.10.2011 20:42 |
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