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Geschrieben von oxycontin am 17.12.2009 um 18:43:

 


Weil wir dann gerne wieder in Höhlen grunzen können und mit Steinen aufeinander einkloppen können.
Was würde denn passieren, wenn jeder jedem das antun würde was er a)verdient hat oder b)ihm selbst angetan hat? Komplette Anarchie auf der Erde.

Das ist doch ein Privileg des Menschen: wir haben ein Hirn, welches wir bewusst nutzen können.
Gerade deshalb sollte man gleichem nicht mit gleichem vergelten.

Ãœber Auge um Auge und Zahn um Zahn sind wir doch hoffentlich schon hinausgewachsen.

Mord ist Mord. Und genau deshalb sollte es keine Todesstrafe geben.



Geschrieben von WerkatzePurri am 18.12.2009 um 12:59:

 



Wahrscheinlich stecken dahinter primitive Rachegelüste. Anders kann ich mir diese geistigen Ausfälle hier nicht erklären.



Geschrieben von AshLee am 18.12.2009 um 13:55:

 

@Depressionsfaktor
Vermutlich weil man nach guter Führung oder sowas schon nach 20-30 Jahren wieder rauskommt. Und weil manche der Meinung sind, dass Gefängnisse Hotels sind.
Ist für die nicht Strafe genug, weil der Straftäter wahrscheinlich nicht leiden muss.
Ich verstehe es auch nicht.



Geschrieben von Depressionsfaktor am 18.12.2009 um 14:01:

 

Ich meine ganz so Hotelmäßig ist ein Gefängnis nun auch nicht. Ich möchte dort nicht hin. Ich bin auch der Meinung, dass ein Mensch ruhig nach 20 -30 Jahren freikommen darf. Allerdings muss dabei genau betrachten, unter welchen Umständen er gemordet hat. Wenn zum Beispiel jemand aus purem spaß oder weil er seine eigenen Bedürfnisse oder Triebe ausleben wollte, ein anderen Menschen ermordet und dabei ist mir egal ob das Opfer 10 oder 30 Jahre alt war, den würde ich nicht so schnell rauslassen. Jemand der mit 20 jemanden aus einem Streit heraus tötet und vielleicht nicht einmal die abischt hatte, dies zu tun, dem würde ich nach einer gewissen Zeit eine zweite Chance zubilligen.
Außerdem ist es ja nicht so, dass jeder wieder rauskommt. Viele werden nach ihrer Straße in Sicherheitsverwahrung genommen.



Geschrieben von Sam Chaucer am 18.12.2009 um 18:15:

 

@ Depressionsfaktor: Dazu muss man sagen, dass das deutsche Recht bei Tötungen auch jetzt schon nach Motiv unterscheidet. Zu den Tatmerkmalen für Mord gehören niedere Motive (oder wie auch immer das formuliert ist), also wer beispielsweise im Affekt tötet, wird überhaupt nicht als Mörder verurteilt und bekommt eine deutlich kürzere Haftstrafe. Wobei ich nicht so ganz sicher bin, ob das Sinn macht... Jemand, der sich so wenig unter Kontrolle hat, dass er jederzeit ausrasten und jemanden töten kann, ist doch womöglich noch viel gefährlicher als jemand, der einen anderen aus einem bestimmten Motiv ermordet hat. Verwirrt



Gegenfrage... Wenn schon der Staat menschliches Leben so wenig respektiert, dass er Morden zum legalen Mittel erhebt, warum sollte das dann irgendein x-beliebiger Bürger tun? So geht's nicht. Das ist einfach nur archaisches Rachedenken. Die Fehler anderer geben einem doch kein Recht, genau dasselbe falsch zu machen.



Geschrieben von Tonks.21 am 23.09.2010 um 18:42:

 

also ich finde wenn ein total psychopatischer massenmörder gefasst wird und 100% sicher ist, dass er schuldig ist (z.B. augenzeugen usw.) dann würde ich die todesstrafe noch nicht schlimm finden, vorausgesetzt es ist ein schlimmes verbrechen und/oder wiederholungstäter, bei dem selbst therapie nichts bringt

aber man kann es nicht "regelmäßig" durchsetzen, da sonst am ende noch unschuldige verurteilt werden...



Geschrieben von Karitza am 23.09.2010 um 19:23:

 



100% sicherheit ist eine utopie und augenzeugen in den meisten fällen unbrauchbar.
selbst wenn ein mutmaßlicher täter ein geständnis ablegt, muss nachgeprüft werden, ob es auch wirklich der wahrheit entspricht. deswegen bin ich klar gegen die todesstrafe und für eine wirkliche lebenslange haft



Geschrieben von mandragora am 23.09.2010 um 19:28:

 

Dass das immer noch ein Thema ist...

Länder, in denen die Todesstrafe noch angewandt wird/Anzahl der Exekutionen 2009:

1 People's Republic of China Officially not released. At least 1700 (estimated), may be as many as 10,000 per year.
2 Iran At least 388
3 Iraq At least 120
4 Saudi Arabia At least 69
5 United States 52
6 Yemen At least 30
7 Sudan At least 9
8 Vietnam At least 9
9 Syria At least 8
10 Japan 7
11 Egypt At least 5
12 Libya At least 4
13 Bangladesh 3
14 Thailand 2
15 Singapore At least 1
16 Botswana 1
17 Malaysia Unreleased
18 North Korea Unreleased



Mit anderen Worten, außer in den USA wird in keinem westlichen Industrieland mehr die Todesstrafe angewandt. Spitzenreiter sind China, Iran, Irak, Saudi Arabien.... Will jemand wirklich, dass sich Deutschland als einziges westliches Industrieland außer Amerika in diesen illustren Kreis einreiht?



Geschrieben von Krabbentaucher am 23.09.2010 um 20:03:

 

Die Todesstrafe würde wenigstens die Strafverteidigung ein wenig spannender machen.



Geschrieben von Demona am 23.09.2010 um 20:54:

 

Ich bin klar dagegen. Ein Leben für ein Leben? Quatsch. Das macht das Opfer auch nicht mehr lebendig und bringt ihn nicht zurück.
Ich, für meinen Fall, hätte viel mehr Genugtuung wenn der Täter nie wieder in Freiheit käme. Diese Strafe ist viel härter.

Früher war es bei einigen Indianerstämmen üblich, als Rach für das Leben eines Angehörigen, dem Täter sein Totem zu nehmen. Das war eine viel härtere Strafe wie der Tod, damit nahm man ihm seine Ehre und seinen Namen.



Geschrieben von Tonks.21 am 23.09.2010 um 21:31:

 


wenn z.B. ein video vorhanden ist, auf dem eine tat zu sehen ist, ist es schon ziemlich klar...



Geschrieben von Krabbentaucher am 23.09.2010 um 22:08:

 

Das mit der Sicherheit ist so eine Sache. Laut StPO "schöpft der Richter seine sichere Überzeugung aus dem Inbegriff der Beweisaufnahme". Das heißt, daß ein Richter einen Angeklagten verurteilen darf, wenn er sicher überzeugt ist, sonst muß er ihn freisprechen.

Vorausgesetzt, in D gäbe es die Todesstrafe - jeder Richter, der einen Angeklagten auf's Schafott schickt, ist demnach sicher überzeugt, daß er nicht den falschen umbringen läßt. Und wir wissen ja, daß die sichere Überzeugung nicht unbedingt der materiellen Wahrheit entsprechen muß.

Da kann man auch nicht mit besonderen Beweismitteln oder -bestimmungen kommen. Hieße das nicht im Umkehrschluß, daß man überhaupt niemanden wegen was auch immer zu was auch immer verurteilen kann, der nicht durch eines der "todsicheren" Beweismittel überführt wurde? Das ist illusionär.



Geschrieben von mandragora am 23.09.2010 um 22:59:

 


Wenn es so einfach wäre, Tote wieder zum Leben zu erwecken, wie man Gefangene freilassen kann, sofern sich herausstellt, sie waren unschuldig, würde sich diese Frage nicht stellen.



Geschrieben von Glaedr am 21.05.2015 um 15:25:

 





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