Am 12. Oktober wurde auf der Frankfurter Buchmesse ein Rechtsgutachten vorgestellt, das der Urheberrechtler Willi Erdmann im Auftrag des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Fachorganisation der Schulbuchverlage angefertigt hat. Das Gutachten soll grundsätzlich klären, wie weit die Veröffentlichung von Sekundärliteratur, insbesondere von Schulbüchern, zu urheber- und markenrechtlich geschützten Werken zulässig ist. Anlaß des Gutachtens ist die bekannte Auseinandersetzung um "Harry Potter" (Time Warner vs. Verlag an der Ruhr). Mehr Informationen dazu beim Börsenverein, wo man sich u. .a den Text des Gutachtens als Word-Datei herunterladen kann. Dr. Jörg Knobloch, Autor didaktischer Materialien zu Rowlings Büchern, bereitet für die Zeitschrift "Beiträge Jugendliteratur und Medien" eine Aufarbeitung der Auseinandersetzung aus literaturdidaktischer Perspektive vor.
Wir müssen lernen, mit Menschen auszukommen, die anders sind als wir. Wenn sie das Herz auf dem rechten Fleck haben, spielt es keine Rolle, woher sie stammen.
David Heyman über ein Thema des vierten Harry-Potter-Films